Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften der te management Gruppe werden nicht mehr bedient.

  • Risiko, dass Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften der te management Gruppe gar nicht oder nicht in voller Höhe bedient werden.


    Ein der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG gewährtes Nachrangdarlehen nebst Zinsen war am 30.06.2018 fällig. Die vertraglich vereinbarten Zinsen bis 30.06.2018 wurden gezahlt. Beim Kapital wurde man wegen des Wechsels vom Miet- zum Kaufmodell auf Anfang 2019 vertröstet. Vom 01.07.2019 bis zur in Aussicht gestellten Rückzahlung soll das Kapital weiterhin mit 6 % p.a. verzinst werden.


    Gleiche Thematik beim te Solar Sprint III GmbH & Co. KG. Ein gewährtes Nachrangdarlehen nebst Zinsen war am 31.12.2018 fällig. Weder Kapital noch Zinsen wurden hier gezahlt. Zur Rückzahlung des Kapital sollten voraussichtlich bis Februar 2019 informiert werden. Von den Zinsen war gar nicht die Rede. Als Osterei kam jetzt die Information das te Solar Sprint III GmbH & Co. KG bis auf Weiteres nicht in der Lage sein wird Kapitalrückführungen und Zinszahlungen zu leisten. Parallel dazu Kaufangebote. Je nach Variante sollen diese den Anlegern eine ratenweise Rückzahlung des Kapital zwischen 50 und 60 % bis Ende 2019 / Jan. 2020 bringen.

  • Guten Tag Oekonom,


    danke für die Rückmeldung.


    Die Rückzahlungproblematik bei den Kurzläufern "Solar Sprint, Festzins" wird mit dem Wechsel der Konzeption vom Miet- zum Kaufmodell wird plausibel mit dem für einen Wechsel erforderlichen Zeitaufwand begründet;. „aufgrund neuer Rahmenbedingungen, im Wesentlichen initiiert durch eine überraschende Intervention der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfallen“. Dabei ist die Auswirkung "Wechsel vom Miet- zum Kaufmodell" verständlich. Aber die Begründung wische waschi. Bisher konnte ich dazu keine Antwort von UDi oder te erhalten. Sind Ihnen hier "Ross und Reiter" bekannt? Um welche neuen Rahmenbedingungen geht es?


    Mit besten Grüßen WKS

  • Tja, wer sind Ross und Reiter?? UDI wurde bisher von Georg Hetz gesteuert, der hat sich jetzt vom Acker gemacht und lässt die Suppe jetzt den "neuen" UDI-Chef Stefan Keller auslöffeln. Wobei der auch nicht ganz neu ist, sondern auch schon früher auf anderer Ebene (te management GmbH) mitgemischt hat.


    Kommunikativ ist UDI auf Tauchstation, die Intervention der Verbraucherschützer muss ich mal recherchieren, aber meist geht es hier darum, dass ein (neues) Geschäftsmodell stark kritisiert wird, auf Unterlassung geklagt wird oder ggf. gegen irgendwelche Auflagen der Bafin verstößt (Stichwort "unerlaubtes Einlagengeschäft").


    Bei Investmentcheck.de wurde das Thema mal ganz gut aufbereitet....
    https://investmentcheck.de/?nv=5814&id=4307

  • Update, faule Nachrangdarlehen - te management Gruppe / UDI / Geschäftsführer Keller, Kampmann und ehemals Hetz / Allianz-Versicherung


    Zwischenzeitlich konnte ich Informationen verarbeiten, die bei mir zu einer differenzierteren Betrachtung führten. Grundlage dafür ist u.a. ein Artikel vom 05.03.2018 von Frau Sandra Enkhardt; https://www.pv-magazine.de/201…raucherzentrale-mahnt-pac.


    Danach ist die Werthaltigkeit der verbauten Anlagen und der entsprechenden Zufluss der vereinbarten Miete keineswegs sicher. Dies im Gegensatz zu meiner bisherigen Annahme.


    Bereits seit Oktober 2017 sollen Fälle aufgetreten sein, bei zwischen Installation und dem Netzanschluss bis zu 12 Monate vergangen sind. Mietverträge wegen nicht Nichtfunktion oder Mängel bei der vertraglichen vereinbarten Leistung aufgekündigt und die betroffenen Anlagen nicht demontiert und abgeholt wurden. Sie vermotten auf dem Dach des ehemaligen Mieters.


    Entsprechend ist es m.E. wichtig für jede einzelne „KG“ eine Bestandsaufnahme zu fordern. Insbesondere, wieviel der installierten Anlagen sind tatsächlich aktiv, werden durch die vereinbarten Mieten bedient respektive sind verkauft und mit welchem Zeitwert werden sie jeweils noch bewertet?


    Laut Prospekt beginnt erst mit Abnahme der Anlage die Vertragslaufzeit des Mietvertrages und die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der monatlichen Miete. Erst ab dann darf die Finanzierung der jeweiligen Anlage durch Nachrangdarlehen übernommen werden. Hinzu kommt, dass die Investitionen bei Festzins III durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert wird. Ergo alle Anlagen sind vermietet und es bestehen entsprechende Mietausfallversicherungen der Allianz-Versicherung (bei Festzins II und III). Eine mangelhafte Mittelverwendungskontrolle, eventuell nicht abgeschlossene Mietausfallversicherungen und fehlende zeitnahe Informationen über den nicht prospektgemässen Verlauf und begründen m.E. Schadensersatzansprüche gegenüber der te Management GmbH, vertreten durch Herrn Keller.


    Eine professionelle Umsetzung der Prospektversprechen sind wahrlich anders aus!

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