Risiko, dass Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften der te management Gruppe gar nicht oder nicht in voller Höhe bedient werden.
Ein der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG gewährtes Nachrangdarlehen nebst Zinsen war am 30.06.2018 fällig. Die vertraglich vereinbarten Zinsen bis 30.06.2018 wurden gezahlt. Beim Kapital wurde man wegen des Wechsels vom Miet- zum Kaufmodell auf Anfang 2019 vertröstet. Vom 01.07.2019 bis zur in Aussicht gestellten Rückzahlung soll das Kapital weiterhin mit 6 % p.a. verzinst werden.
Gleiche Thematik beim te Solar Sprint III GmbH & Co. KG. Ein gewährtes Nachrangdarlehen nebst Zinsen war am 31.12.2018 fällig. Weder Kapital noch Zinsen wurden hier gezahlt. Zur Rückzahlung des Kapital sollten voraussichtlich bis Februar 2019 informiert werden. Von den Zinsen war gar nicht die Rede. Als Osterei kam jetzt die Information das te Solar Sprint III GmbH & Co. KG bis auf Weiteres nicht in der Lage sein wird Kapitalrückführungen und Zinszahlungen zu leisten. Parallel dazu Kaufangebote. Je nach Variante sollen diese den Anlegern eine ratenweise Rückzahlung des Kapital zwischen 50 und 60 % bis Ende 2019 / Jan. 2020 bringen.