Hallo,
bei Depotumzug muss man scheinbar eine Gebühr für die Umschreibung seiner Namensaktien bezahlen obwohl der Eigentümer und damit der Name gleich bleibt. In den AGB der Bank hab ich dazu nichts gefunden - gibt es da Ausnahmen / Regeln zum Nachlesen?
Man kann angeblich Widerspruch gegen die Namenseintragung der Aktien einlegen - verhindert das diese Gebühren?