Hallo zusammen,
in meinem Kreditvertrag ist eine Position "Monatliche Grundpauschale" 2,00 € eingetragen. Im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit von Kontoführungsgebühren für Kreditkonten hat mir meine Bank diese Gebühr für 3 Jahre rückwirkend erstattet. Fällt diese Gebühr auch unter die BGH-Entscheidung und kann ich diese jetzt bis 2004 zurückfordern?
Danke für Eure Rückmeldung.