Steuererklärung 31.7. aber Hausverwalter Abrechnung erst im Dezember?

  • Hallo.


    Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber es geht um "Nebenkosten", die laufend gezahlt werden, die konkrete Abrechnung, aus der hervorgeht, was konkret steuerlich geltend gemacht werden kann, kommt deutlich zu spät?


    Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass man in dem Fall die Vorjahresabrechnung zugrunde legen kann. Einmal habe ich das auch so praktiziert, ohne dass mir das Finanzamt auf's Dach gestiegen wäre. Letztlich wird es die konkrete Steuerlast auch nur minimal beeinflusst haben und dann auch nur in Form einer zeitlichen Verschiebung.

    Mache ich auch immer so. Mit Erklärung im Anschreiben ans Finanzamt. Hat noch nie Probleme gegeben. Sind auch keine Riesenbeträge. 8-)

  • Hallo

    Danke für die Nachricht, ich praktiziere das jetzt auch so. Festzuhalten ist aber, dass dieses Vorgehen erheblich mehr Arbeit verursachen kann. Meine Meinung ist, dass eine Hausverwaltung, die die Abrechnung notorisch so spät liefert, abgelöst werden sollte.


    MfG

    Cobai

  • Hallo,

    gibt es irgendwo ein von mir nicht gefundenes Datum dieses Themas?

    So es also noch interessant sein sollte, hier mein Tip: (ich schreibe keine 2 "p".)

    Das ganze "Problem" kann man auch vermeiden, indem man nach Ergehen des St-Bescheids rechtzeitig Einspruch einlegt, mit der Begründung, dass die exakten Kosten gem. § 35a EStG erst dann mitgeteilt werden können, wenn vom Verwalter die Abrechnung erstellt und diese von der ETG beschlossen ist. (unabhängig davon, was man erst mal erklärt hat) Antrag: Einspruch ruhen lassen.


    mfg usw

  • Wer das so macht, der legt auch bei 3 Cent Abweichung einen Einspruch ein.


    Einfach die Werte des Vorjahres nehmen, dann verschiebt sich zwar alles, aber dein Bescheid kann nicht noch zu deinen Ungunsten geändert werden.

  • Meine Nebenkosten gebe ich seit dem ich Steuererklärungen mache immer mit den Vorjahresdaten an. Selbst bei einer Tiefenprüfung vor einigen Jahren, als ich alle Belege nachreichen musste, gab es damit keinerlei Probleme.