Hallo.
Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber es geht um "Nebenkosten", die laufend gezahlt werden, die konkrete Abrechnung, aus der hervorgeht, was konkret steuerlich geltend gemacht werden kann, kommt deutlich zu spät?
Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass man in dem Fall die Vorjahresabrechnung zugrunde legen kann. Einmal habe ich das auch so praktiziert, ohne dass mir das Finanzamt auf's Dach gestiegen wäre. Letztlich wird es die konkrete Steuerlast auch nur minimal beeinflusst haben und dann auch nur in Form einer zeitlichen Verschiebung.
Mache ich auch immer so. Mit Erklärung im Anschreiben ans Finanzamt. Hat noch nie Probleme gegeben. Sind auch keine Riesenbeträge. 8-)