Gebühren für Erstattung ??

  • Guten Tag, die Barclay hat x Lastschirftverfahren einen Betrag doppelt eingezogen (22.04.2019) .... er war bereits wegen einer Retoure seit 28.03.2019 beglichen. Daraus ergab sich wegen eines offenen, per 13.05.2019 zu begleichenden Betrages von € 24,99, ein DifferenzGuthaben von € 2,04 zu meinen Gunsten. Jetzt verlangt die Bank für die Rückerstattung eine Gebühr von € 7,50 (=fast 4fach höher als der zu erstattende Betrag!!)??? Geht das mit rechten Dingen zu?? Habe das Lastschriftmandat vorsichtshalber widerrufen und die Karte entwertet zurückgeschickt, sowie gekündigt. X( Bin ziemlich angefressen. Danke bestens vorab für jede Info/Hilfe. MfG

  • Ggf. handelt es sich um ein Mißverständnis. Gemäß PLV und AGB gibt es einen Überweisungsservice, der mMn dazu dient sich quasi einen Kredit vom Kartenkonto auszuzahlen, was aufgrund der hohen Zinsen mMn wenig attraktiv ist. Für diesen Überweisungsservice werden die genannten 7,50 € fällig. Eine Guthaben-Rücküberweisung ist lt. PLV gebührenfrei. s. https://www.barclaycard.de/hil…d-center#agb-avb-und-mehr


    Am einfachsten wäre es gewesen beim Discounter einen Einkauf für 2,04€ mit der Karte zu bezahlen, dann wäre das Guthaben weg gewesen. Nachdem jetzt der Vertrag gekündigt ist müsste die Barclays das Restguthaben jetzt überweisen.

  • Guten Tag, Danke Kater.Ka, besonders für den 'schlauen' Tip mit dem Einkauf. Mitunter kommt man auf die einfachsten Dinge nicht. Karten sind mir als 'Silversurferin' ohnehin schon immer ein Graus gewesen + das ist 1 weitere Bestätigung, die Finger davon zu lassen. Inzwischen habe ich kurzentschlossen die Lastschrift bei meiner Bank zurückgefordert und erhalten. Werde nur noch den effektiven Diff.betrag vor evtl. Abbuchungstermin von € 24,99 überweisen. Mir stellen sich aber in diesem Zusammenhang nun 2 weitere Fragen: 1) habe mit sofortiger Wirkung einen Widerruf des Lastschriftmandates x Einschr. (zugestellt am 30.04.2019) geschickt .... muß sich die Bank daran halten (wegen der belasteten Gebühr von dann € 7,50)? Konnte in den AGB's nichts dazu finden.
    2. Könnten mir daraus evtl. zusätzliche, viel höhere Kosten entstehen, sollte die Bank ein Inkassobüro mit der Eintreibung beauftragen? Geht das überhaupt? Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Betrag .... wäre m. E. irrational .... aber was ist bei manchen rational? Muß der Kunde für die Fehler der Bank haften + wird unverhätlnismäßig abkassiert ... habe den doppelten Einzug des bereits ausgeglichenen Betrages doch nicht beauftragt .....dass man sich mit solch monkey business so viel Zeit herumschlagen muß .... sollte die Gebühr nicht storniert werden, wende ich mich an den Bundesverband ..... Nochmals besten Dank ....