Hafpflicht kürzt Reparaturrechnung um 20 %

  • Ich hatte einen Schaden durch einen Hund eines Besuchers an meiner Insektenschutz-Tür, die 2 ¼ Jahre alt ist. Es wurde das Gewebe getauscht und Kettenteile erneuert. Die gegnerische Versicherung, die Schwarzwälder Versicherung, kürzte die Reparaturrechnung pauschal um 20 %. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ich hatte nämlich auch mal einen Kfz-Schaden, da wurde eine Kürzung für neue eingebaute Teile nicht vorgenommen. Ich wollte einen Schlichtungsantrag bei dem Ombudsmann für Versicherungen einleiten, aber die Schwarzwälder nimmt an diesem Verfahren nicht teil. Das macht mich stutzig, seriöse Versicherungen beteiligen sich doch eigentlich daran, oder? Und: ist in der Community bekannt, dass einfach eine pauschale Kürzung von 20 % „neu für alt“ vorgenommen werden kann?

  • Das habe ich schon an anderer Stelle erlebt. Vom Geschäftsgebahren her aus meiner Sicht fragwürdig, aber anscheinend aus Sicht der Versicherung erfolgreich, denn die meisten Geschädigten werden wegen eines - häufig geringen - Restbetrages wohl kaum rechtliche Schritte o.ä. einleiten.


    Ich empfehle, hart zu bleiben, die Begründung anzufordern und rechtliche Schritte anzudrohen. Manchmal reicht das schon aus.


    Die Frage ist, lohnt der Aufwand noch? Wenn es sich um 20-50 € Restbetrag handelt, würde ich persönlich keine Mühe aufwenden. Bei > 100 € ggf. schon.


    (Keine Rechtsberatung)

  • Hallo,


    sicherlich ärgerlich, aber vielleicht helfen die folgenden Erläuterungen etwas beim Verständnis der Rechtslage.


    Als Geschädigter haben Sie nur Anspruch auf Erstattung des Wertes einer Sache zum Unfallzeitpunkt, nicht auf den Neuwert. Das wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung. Soweit die Sache repariert werden kann, müssen die Reparaturkosten im Verhältnis zum Zeitwert stehen. Wenn also beispielsweise bei Ihrem Kfz- Schaden der Zeitwert des PKWs 5.000 Euro betrug und die Reparaturkosten 3.000 Euro, besteht kein Rechtsgrund für einen Abzug für Neuteile, obwohl Sie mit dem Einbau der Neuteile sogar eine Werterhöhung Ihres PKWs erfahren hatten.


    Übertragen auf die Insektenschutztür wäre also zu fragen; was war der Neupreis, was ist nach gut 2 Jahren der Zeitwert (bei mir halten die Bespannungen max. 3 Jahre) und wie hoch waren die Reparaturkosten. Sicherlich ist der pauschale Abzug von 20% aus der Hüfte geschossen. Aber bevor Sie große Aufwendungen für die Rechtsverfolgung machen, sollten Sie abschätzen, ob bei penibler Abrechnung nicht vielleicht 25% Abzug herauskommen könnten.


    Nur zur Vollständigkeit, Ihr Besucher hat keinerlei rechtliche Veranlassung, Ihnen den Abzug persönlich zu erstatten.


    Gruß Pumphut