Rechtsschutz Eigenbedarfskündigung

  • Guten Tag :) ,


    ich werde diesen Monat ein Einfamilienhaus kaufen, welches noch vermietet ist (die Familie ist seit etwa 25 Monaten Mieter, 2 Erw., 1 Jugendlicher, 3 Monate Kündigungsfrist). Da ich das Haus kaufe, um eine Familie zu gründen, werde ich, sobald ich im Grundbuch stehe, eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Ob es zu einem Rechtsstreit kommen wird, kann ich nicht absehen. Da die Miete deutlich unter dem ortsüblichen Betrag liegt, dürfte die Motivation zum fristgerechten Auszug gering sein. Wegen der Doppelbelastung (Mietwohnung+ Finanzierungsrate des EFH) würde mich ein mehrmonatiger Rechtsstreit finanziell in die Enge treiben.
    Nun meine Frage: Ich habe noch keine Rechtsschutzversicherung. Den Kaufvertrag unterzeichne ich in etwa zwei Wochen. Ich werde also auf jeden Fall die Eigenbedarfskündigung vor Ablauf der dreimonatigen Wartezeit, welche bei den bisher von mir gefundenen Versicherern Standard ist, aussprechen.
    Somit würde ein Rechtsstreit von meiner Versicherung - trotz Folge-Ereignis-Theorie - nicht abgedeckt sein, ist das richtig?
    ?( Vielen Dank vorab für eure Hilfe :)

  • Das ist richtig Versichert wäre es, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung für Vermietung abschliessen. Sich im vierten Monat entschliessen, eine Kündigung auszusprechen und dagegen vorgegangen wird Aber Achtung als ehemaliger Rechtsschutz-Bezirksdirektor rate ich ihnen, alles zu vermeiden was danach aussieht das sie schon bei Abschluss des Vertrages vorhatten den Mietvertrag uu kündigen!