Auswärtstätigkeit Uni-Bibliothek, Erste Tätigkeitstätte Uni Sitz?

  • Hallo,


    ich würde gerne wissen, inwiefern Ihr die Chance einschätzt, dass folgende Ansetzung in der Steuererklärung auf Erfolg trifft:


    Ich war im letzten Jahr vollständig (Vollzeit-)Student an einer Universität mit Sitz in Straße X und habe Jura studiert. Es gab einen 450,- Euro Nebenjob. Die juristische Bibliothek liegt an dieser Uni nicht mit in der Zentralbibliothek (Straße X), sondern knapp 1 Kilometer entfernt in der Straße Y auf dem Campus.


    Ist es vertretbar die Fahrten zu Vorlesungen, also zur ersten Tätigkeitsstätte, mit der Entfernungspauschale anzusetzen,
    die Fahrten in die Bibliothek als Auswärtstätigkeit anzusetzen, mit der Folge der Berücksichtigung von Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten?


    Folgefrage: Ab wie viel Kilometern Entfernung spricht man von einer Auswärtstätigkeit? Wie grenzt man dies in der Steuerpraxis ab?



    Was wäre, wenn ich es so ansetze und das FA es nicht akzeptiert. Wird es einfach weggestrichen oder automatisch auch der Entfernungspauschale hinzugefügt?


    Wie würdet ihr vorgehen?


    Freue mich auf eure Einschätzungen und bedanke mich im Voraus!

  • Wenn du "nur" einen 450 Euro Job hast, zahlst du keine Steuern. Dann bringt dir die Entfernungspauschale auch keine Steuererstattung, dann dafür müsstest du eben selbige zahlen.


    Ansonsten: Wenn du einen Arbeitsvertrag mit der Uni in der Unistraße hast, bin ich mir nicht sicher, ob sich das Finanzamt dafür interessiert, dass dein Arbeitsort in einem bestimmten Gebäude ist. Das müsste zumindestens im Arbeitsvertrag stehen oder dir vom Arbeitgeber bescheinigt werden.


    Soviel die Meinung eines Nicht-Profis aber langjährigen Steuerzahlers.

  • Ist es vertretbar die Fahrten zu Vorlesungen, also zur ersten Tätigkeitsstätte, mit der Entfernungspauschale anzusetzen,
    die Fahrten in die Bibliothek als Auswärtstätigkeit anzusetzen, mit der Folge der Berücksichtigung von Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten?


    Folgefrage: Ab wie viel Kilometern Entfernung spricht man von einer Auswärtstätigkeit? Wie grenzt man dies in der Steuerpraxis ab?

    Ohne Steuern gezahlt zu haben kann man auch nix absetzen. Keine Ahnung was du vor hast.


    Wie ich vorgehen würde: Falls du doch einen Job hattest bei dem du Steuern gezahlt hast, einfach ansetzen. Streichen die dir schon wieder raus falls nicht okay.

  • Vielen Dank für eure Rückmeldung.


    Es geht um die Sicherung eines möglichen Verlustes via Verlustvortrag, insbesondere im Anbetracht des anhängigen Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht.


    Freue mich weiterhin über Antworten auf die o.g. Fragen!