Hallo,
ich würde gerne wissen, inwiefern Ihr die Chance einschätzt, dass folgende Ansetzung in der Steuererklärung auf Erfolg trifft:
Ich war im letzten Jahr vollständig (Vollzeit-)Student an einer Universität mit Sitz in Straße X und habe Jura studiert. Es gab einen 450,- Euro Nebenjob. Die juristische Bibliothek liegt an dieser Uni nicht mit in der Zentralbibliothek (Straße X), sondern knapp 1 Kilometer entfernt in der Straße Y auf dem Campus.
Ist es vertretbar die Fahrten zu Vorlesungen, also zur ersten Tätigkeitsstätte, mit der Entfernungspauschale anzusetzen,
die Fahrten in die Bibliothek als Auswärtstätigkeit anzusetzen, mit der Folge der Berücksichtigung von Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten?
Folgefrage: Ab wie viel Kilometern Entfernung spricht man von einer Auswärtstätigkeit? Wie grenzt man dies in der Steuerpraxis ab?
Was wäre, wenn ich es so ansetze und das FA es nicht akzeptiert. Wird es einfach weggestrichen oder automatisch auch der Entfernungspauschale hinzugefügt?
Wie würdet ihr vorgehen?
Freue mich auf eure Einschätzungen und bedanke mich im Voraus!