Kündigungsfrist

  • Hallo, wenn eine vertragliche Frist von 2 Monaten im Arbeitsvertrag drin steht und die gesetzliche 4 Wochen beträgt. Müsste ich dann die Kündigung im Januar abgeben, wenn ich zum April kündigen wollte ? Also addiert sich sozusagen die vertragliche und die gesetzliche Kündigungsfrist oder zählt nur die vertragliche ?

  • Es zählt nur die vertragliche. Wenn 2 Monate vereinbart ist und man die Kündigung am 31. Januar abgibt, ist am 31. März der letzte Arbeitstag.