DB: Verspätung -> günstigerer Zug -> Erstattung?

  • Hallo,


    ich hoffe, dass sich hier jemand beim Thema Fahrgastrecht auskennt...


    Ich bin neulich Bahn gefahren und hatte ein ICE Ticket. Wegen einer 30-minütigen Verspätung habe ich meinen Anschluss-ICE nicht bekommen. Ich durfte mit einem günstigeren Zug weiterfahren.


    Hätte ich diesen günstigeren Zug im Vorraus gebucht, wäre die Fahrt ca. 50€ günstiger gewesen.


    Kann ich die Differenz der Ticketpreise mir erstatten lassen? Wenn ja, wie?


    Alles was ich bei der Bahn lese im Bezug auf Entschädigung dreht sich immer nur um Verspätungen von mehr als 60 Min. Die hatte ich jedoch nicht.


    Kennt sich jemand da aus?


    Viele Grüße

  • Hallo!


    Hattest du ein ICE Sparpreis-Ticket mit Zugbindung?


    Wenn absehbar ist, dass du dein Ziel (auch vor Reiseantritt) mindestens 30 Minuten später erreichst als geplant darfst du mit allen Zügen fahren die dich zu deinem Ziel bringen - ohne Aufpreis - zur Sicherheit immer beim Zugbegleiter des 1. verspäteten Zuges - Bestätigung mit Zangenabdruck -


    die Fahrgastrechte als Erstattung greifen nur ab 60 Minuten Verspätung am Zielort - es ist völlig egal mit welchem Zug du dieses erreicht hast - es gibt da keine Entschädigung aufgrund von "Zugtypen" -


    Ist ja auch so, wenn du ein Sparpreisticket buchst und du "entdeckst" plötzlich ne andere günstiger Sparpreisaktion für genau deine Verbindung hast du ja dann auch "Pech" gehabt - gebucht ist gebucht.


    So viel zu den Fahrgastrechten


    Gruß

  • Hattest du ein ICE Sparpreis-Ticket mit Zugbindung?

    Genau darauf kommt es an.


    Es ist abhängig davon, welche Fahrkarte man gebucht hat. Wenn man ein Festpreisangebot wie z. B. Sparpreis, Sparpreis Europa etc. gebucht haben, erhält man durch das Servicecenter Fahrgastrechte keine Entschädigung.
    Man kann sich diesbezüglich höchstens an dan Kundendialog wenden. Eventuell kann man einem kulant entgegenkommen.
    Hat man eine Fahrkarte zum Flexpreis? Dann füllt man Fahrgastrechte-Formular aus und sendet dies zusammen mit seiner Fahrkarte ein. Alterantiv kann man das Formular auch für eine Weiterleitung in einem DB Reisezentrum abgeben

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hi Midre,


    bei solchen Sachen wurde mir stets in einem DB Reisecenter weitergeholfen. Ich habe die Deutsche Bahn immer als sehr menschlich wahr genommen, wenn es um Probleme geht, wie die Verspätung eines Zuges. Ich denke, dass du auf jeden Fall eine Vergünstigung oder etwas ähnliches erhalten kannst.