Vorauszahlungen bei Änderung von Zusammenveranlagt auf Einzelnveranlagt

  • Hallo Zusammen,


    meine Schiegereltern haben in diesem Jahr, weil das Steuerprogramm es so empfohlen hat,
    eine Steuererklärung mit Einzelveranlagung abgegeben.


    Da meine Schwiegereltern Steuervorauszahlungen leisten, kam nun ein Brief vom Finanzamt,
    dass bei Einzelveranlagung je eine Steuerkonto erstellt werden
    und entschieden werden muss, wohin die Vorauszahlungen gehen sollen.


    Müssen meine Schwiegereltern hier auf was bestimmtes achten
    oder spielt es keine große Rolle, auf welches Steuerkonto des Vorauszahlungen gehen ?


    VG

  • Ist halt ein sehr spezieller Fall. Eigentlich sollte das Finanzamt doch was zu dieser konkreten Frage sagen können.
    Und rein logisch gesehen spielt es dann natürlich eine Rolle, auf welche Steuerkonten die Vorauszahlungen eingehen.
    Allerdings gilt die Wahl ja jeweils nur für die konkrete Steuererklärung des betroffenen Jahres.
    Deshalb die andere Frage: Gilt die Frage des Finanzamts für die bereits gezahlten Vorauszahlungen? Würde ja einen gewissen Sinn ergeben - und wäre daher nochmals ein Grund, mit dem entsprechenden Sachbearbeiter direkt zu sprechen anstatt im Nebel zu stochern.

  • Müssen meine Schwiegereltern hier auf was bestimmtes achten
    oder spielt es keine große Rolle, auf welches Steuerkonto des Vorauszahlungen gehen ?

    Wenn Ihre Schwiegereltern auch für 2019 Einzelveranlagung beantragen, spielt es natürlich schon eine Rolle, auf welchem Konto die Vorauszahlungen verbucht sind.


    Andere Frage: Wer hat denn die Einkünfte, die die Vorauszahlungen auslösen? Und um welche Art von Einkünften handelt es sich? Vermietung und Verpachtung? Kapitalerträge ohne KESt-Abzug? Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiem Beruf?


    Grundsätzlich sollte der Ehegatte, dessen Einkünfte nicht lohnversteuert sind, die Vorauszahlungen leisten.
    Handelt es sich um "gemeinsame Einkünfte", weil es V+V Einkünfte sind und die Immobilie(n) beiden zu je 1/2 gehören, dann macht es Sinn, dass die Vorauszahlungen je zur Hälfte auf beide Steuerkonten verbucht werden.