Arbeitgeber hat Kirchensteuer nicht abgeführt - Nachzahlung?

  • Hallo,


    bei meinem vorherigen Arbeitgeber hat die Kollegin im HR im Personalbogen angegeben, dass ich nicht Mitglied in der Kirche bin. Das war Mitte 2016, mir ist es nicht aufgefallen und meine Steuererklärung habe ich durch einen Steuerfachangestellten machen lassen. Die haben das natürlich bei den ersten Steuererklärungen so übernommen. Nur letztes Jahr haben sie (aus Versehen) angegeben, dass ich Kirchensteuer zahle und in Ihrem System wurde angezeigt, dass ich 1000+€ nachzahlen muss. Haben es daraufhin wieder geändert, auf "keine Kirchensteuer". Ich dachte anfangs, dass ich ggf. kein Mitglied der Kirche mehr bin, seit meine Mutter vor vielen Jahren ausgetreten ist. Das war allerdings nach meinem 20. Lebensjahr.


    Long story short: Ich bin seit Anfang 2019 bei einem neuen Arbeitgeber und habe nun darauf geachtet, dass "Römisch-Katholisch" im Personalbogen angekreuzt wird. Nun befürchte ich eine Nachzahlung, würde das aber gerne ein für alle Mal klären und aus der Kirche austreten. Folgende Fragen, sie sich mir stellen:


    a) Soll ich einfach beim Amtsgericht (Berlin) aus der Kirche austreten und in der nächsten Steuererklärung angeben, dass ich Kirchensteuer zahle?
    b) Es folgt vermutlich eine saftige Nachzahlung. Lässt sich diese aufsplitten? Wenn ja, wie leite ich das in die Wege?
    c) Tatsächlich habe ich häufig gelesen, dass die Kirchensteuer "verjährt" nach 5 Jahren. Wissen Sie, ob das so stimmt? Finde ich persönlich heikel - hat jemand Erfahrung damit?


    Wie stelle ich das nun am besten an? Freue mich sehr über Auskünfte, Erfahrungen und die Hilfe!


    Liebe Grüße!

  • Ich bin leider nur Laie aber da bislang keiner antwortet....


    Was deine Arbeitgeber angeben oder machen ist prinzipiell egal. Wichtig ist, was das Finanzamt hinterlegt hat. Daher würde ich bei deinem Finanzamt nachfragen, was da hinterlegt ist. Auch deine Gemeindeverwaltung (Rathaus) weiß ob du Kirchenmitglied bist, denn da kannst du hingehen, um aus der Kirche auszutreten.


    Wie es passieren kann, dass du einerseits Kirchenmitglied bist und andererseits das Finanzamt keine Kirchensteuer erhebt, weiß ich nicht. Eigentlich bekommt dein Arbeitgeber deine Steuerdaten wie Steuerklasse, Kinder, Kirchenmitgliedschaft etc vom Finanzamt mitgeteilt. Wie da Fehler entstehen, weiß ich nicht.


  • aus der Kirche austreten.

    Hallo,
    das ist eine standesamtliche Mitteilung im Rathaus bei der Stadt/Gemeinde in der Du gemeldet bist und kostet ein klein wenig Geld. Übrigens nennt es sich offiziell "Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft". Diese Veralgemeinerung erleichtert einem das Gewissen doch ungemein, es ist eben nur Ein Glaube (von zig anderen). Der Pfaffe bei uns im Dorf hat mir damals noch ein Kärtchen zugesendet, in welchem zu lesen war (sinngemäß): Einmal getauft, immer Christ (ällabädsch).

  • Ich würde das Thema gerne wieder aktivieren, da es mir ganz ähnlich geht.
    Ich bin Kirchenmitglied, aber aus unerfindlichen Gründen hat das Finanzamt mich eines Tages einfach auf religionslos gesetzt, mein Arbeitgeber bekam es damit falsch gemeldet und ich habe es mehrere Jahre nicht mitbekommen (keine Steuererklärung).
    Die Handlungsmöglichkeiten sind:
    Versuch Wiedereintritt
    Austritt
    Finanzamt darauf aufmerksam machen


    Wo droht mir vermutlich der geringste Schaden?


    Ich bin euch für jeden Tipp dankbar.

  • Wenn Sie Mitglied der Kirche sind, sind Sie kirchensteuerpflichtig.


    Dass der Arbeitgeber die Steuern nicht abgeführt hat, befreit Sie nicht von der Steuerpflicht. Sie werden die Steuern für den Zeitraum, für den diese nicht abgeführt worden sind, nachzahlen müssen.


    Da das Finanzamt für die Kirchensteuerämter die Inkassofunktion übernimmt, müssen Sie das Lohnsteuerfinanzamt auf den Fehler aufmerksam machen. Dieses wird dann das zuständige Kirchensteueramt informieren und Sie werden von dort einen Steuerbescheid bekommen.


    Kümmern Sie sich darum, dass Ihre ELSTAM-Daten berichtigt werden, damit Sie künftig Ihre Kirchensteuerpflicht fristgerecht erfüllen.