Hallo,
bei meinem vorherigen Arbeitgeber hat die Kollegin im HR im Personalbogen angegeben, dass ich nicht Mitglied in der Kirche bin. Das war Mitte 2016, mir ist es nicht aufgefallen und meine Steuererklärung habe ich durch einen Steuerfachangestellten machen lassen. Die haben das natürlich bei den ersten Steuererklärungen so übernommen. Nur letztes Jahr haben sie (aus Versehen) angegeben, dass ich Kirchensteuer zahle und in Ihrem System wurde angezeigt, dass ich 1000+€ nachzahlen muss. Haben es daraufhin wieder geändert, auf "keine Kirchensteuer". Ich dachte anfangs, dass ich ggf. kein Mitglied der Kirche mehr bin, seit meine Mutter vor vielen Jahren ausgetreten ist. Das war allerdings nach meinem 20. Lebensjahr.
Long story short: Ich bin seit Anfang 2019 bei einem neuen Arbeitgeber und habe nun darauf geachtet, dass "Römisch-Katholisch" im Personalbogen angekreuzt wird. Nun befürchte ich eine Nachzahlung, würde das aber gerne ein für alle Mal klären und aus der Kirche austreten. Folgende Fragen, sie sich mir stellen:
a) Soll ich einfach beim Amtsgericht (Berlin) aus der Kirche austreten und in der nächsten Steuererklärung angeben, dass ich Kirchensteuer zahle?
b) Es folgt vermutlich eine saftige Nachzahlung. Lässt sich diese aufsplitten? Wenn ja, wie leite ich das in die Wege?
c) Tatsächlich habe ich häufig gelesen, dass die Kirchensteuer "verjährt" nach 5 Jahren. Wissen Sie, ob das so stimmt? Finde ich persönlich heikel - hat jemand Erfahrung damit?
Wie stelle ich das nun am besten an? Freue mich sehr über Auskünfte, Erfahrungen und die Hilfe!
Liebe Grüße!