Riesterrente zur Tilgung von Darlehen für Wohneigentum verwenden

  • Hallo,


    ich habe die "AXA Rente Classic", das ist eine Riester geförderte Rentenversicherung.


    Nun würde ich gerne das gesamte Kapital der Riester-Versicherung (samt staatliche Zulagen) förderunschädlich entnehmen und damit die Restschuld meiner Immobilie auf einmal tilgen.


    Kann ich anschließend die Riester-Versicherung kündigen? Oder muss ich dann Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlen?


    Viele Grüße


    FYM

  • Nachdem bis jetzt keiner geantwortet hat hier meine laienhafte Meinung:


    Grundlagenartikel https://www.finanztip.de/riester/


    Die Entnahme für die Entschuldung einer selbstgenutzen Immobilie ist grundsätzlich möglich.
    FAQ der Zulagenstelle inkl. Link zum Antrag https://www.zfa.deutsche-rente…ohnRiester.html?nn=584558


    Eine förderschädliche Verwendung liegt dann nicht vor, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu förderschädlich z.B. hier https://www.deutsche-rentenver…iche_verwendung_node.html


    Schau mal in die Vertragsunterlagen der AXA. Zumindest in den aktuellen Vertragsbedingungen ist die Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke geregelt. Wenn der Vertrag dann quasi leer ist könntest Du ihn mMn auch stillegen oder kündigen ohne dass etwas passiert.

  • Hallo Kater.Ka,


    danke für deine Antwort.


    Deine genannten Quellen hatte ich alle schon gelesen. :)


    Scheint wirklich so zu sein, dass man nach Einrichtung des Wohnbauförderkontos die Riester-Versicherung ohne Verlust der Zulagen bzw. Steuervorteile kündigen kann, denn die Förderung geht auf das Wohnbaukonto über. (Man ist nur einmal Förderberechtigt).


    Mein Plan war die eingesparte Annuität am Aktienmarkt anzulegen (z.B. in ETFs) um langfristig eine höhere Rendite einzufahren.


    Allerdings habe ich meinen Riester-Vertrag nochmal angeschaut und festgestellt, dass mein Garantiezins mit 3,25% garnicht so schlecht ist. Leider werden die Zulagen bzw. Steuervorteile zu ca. 60% durch die Verwaltungskosten aufgefressen. Dann noch die Inflation...


    Was mir an der Riester auch nicht gefällt, ist dass man schon recht alt werden muss um sein Kapital zurückzubekommen. Vererbar ist das Kapital bzw. die Rente auch nicht bzw. nur 10 Jahre nach Rentenbeginn.


    Am Aktienmarkt bin ich schon durch einen monatlichen Sparplan involviert. Im Sinne einer Diversifizierung ist eine Riester eigentlich nicht schlecht.


    Leider bin ich gerade etwas ratlos was ich nun tun soll. Hat jemand Tipps?


    Das einzige was mir noch einfällt ist, dass ich mir eventuell nochmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zulegen möchte und das Kapital als Eigenkapital verwenden kann...

  • Ich denke, es kommt auf die Perspektive an.


    Variante "Mit Riesterguthaben den Kredit tilgen" macht Sinn, wenn dein Kreditzinssatz ungewöhnlich hoch ist, also größer als der "reale" Riesterzins nach Kosten. Was hier der Schwellenwert ist, müsstest du aus deinen Riesterabrechnungen herauslesen.


    Variante "Riester fortsetzen" macht eventuell als bombensichere Geldanlage Sinn, da die Garantiezinsen hoch sind. Bleibt die Frage wie hoch die realen Zinsen sind.


    Variante "ETF Sparplan aufstocken" ist was für Risikofreudige. Die allen präsente Durchschnittsrendite von 7% hatte eben auch heftige Schwankungen, war im schlechtesten 15 Jahreszeitraum auch mal 1,3% p.a.


    Was am sinnvollsten ist, kann man nur mit einer Berechnung der echten Zahlen feststellen. Hier kann ein Honorarberater helfen. Ob sich das lohnt hängt aber vom Optimierungspotential ab. 150 Euro pro Stunde ausgeben macht nur Sinn wenn das Einsparpotential entsprechend ist.

  • Bei Riester und Rürup muss man ja bedenken, dass die ja nur die Löcher in der Altersvorsorge stopfen sollen, die die Rentenreformen zuvor hinterlassen haben. Also müsste man eigentlich ermitteln, was einem an monatlicher Rente erwartbar fehlt und was man zusätzlich absichern muss. Eine abbezahlte Immobilie kann Teil dieser Strategie sein.


    Das große Argument für Riester ist aus meiner Sicht der Pfändungsschutz in der Ansparphase. Die Zulagenredite ist eher ein Werbeargument, letztlich zählt die Gesamtrendite.


    Pauschale Aussagen helfen da nicht wirklich weiter, im Zweifel ist das Geld für eine Beratung gut angelegt.

  • Mir gefällt ehrlich gesagt auch eine gewisse unflexibilität nicht.


    Ich kann kein Kapital entnehmen während der Auszahlungsphase.


    Eine Vererbbarkeit ist auch nicht gegeben.


    Gehe ich dauerhaft mit meinem Wohnsitz in ein Nicht EU-Ausland muss ich sämtliche Zulagen bzw. Steuervorteile zurückbezahlen.


    Zur Entnahme für eine Wohnimmobilie: Die Bürokratie ist immens! Da sein kann, dass ich mit meinem Kapital schon über die Restschuld komme, kann es sein dass ich keine Komplettentahme machen kann.


    Überlge sogar schon, ob ich das Kapital schädlich entnehme...

  • Überlge sogar schon, ob ich das Kapital schädlich entnehme...

    was erhoffst du dir davon?
    Ich hab damals ausgerechnet, dass mein Restkapital bei 0,65% Rendite die schädliche Entnahme ausgleicht. Und entschieden es lieber mit dem Aktienmarkt zu versuchen. Hast du Belege, dass dein Riester ebenfalls katastrophal schlecht ist?

  • Das Problem ist auch ein zeitliches. Bis alles geklärt ist, kann es sein, dass mein Riester-Kapital über der Restschuld der Immobilie liegt.


    Das heisst es ist nur eine Teilentnahme möglich, was wiederum bedeutet ich muss 3000€ in der Riester stehen lassen.


    Kann ich dann die Riester förderunschädlich kündigen um an die 3000€ zu kommen? Die Förderung würde ja ohnehin auf das Wohnbauförderkonto übertragen.


    Mir gefällt an der Rieser auch nicht, dass falls ich zu früh versterbe das Kapital einfach weg ist.


    Bei einer schädlichen Entnahme hätte ich dann später auch keine Probleme mit einer nachgelagerten Besteuerung. Mich kotzt diese Bürokratie einfach nur an.

  • Mit solch zittrigen Händen würde ich niemanden an die Börse schicken wollen. Ein fertig bezahlter Riester ist doch super, warum jetzt alles hinschmeissen entgeht meiner Logik. Was gestern war ist heute nicht mehr von Bedeutung. Wir leben im Jetzt und blicken nach vorne. Wenn ein solcher Vertrag gekündigt wird, freut das die Versicherung, sonst niemandem. Das angesparte Kapital für das Eigenheim einzusetzen ist völlig in Ordnung.


    Soviel mir bekannt, wird das Wohnförderkonto auch bei Riester-Renten-Verträgen (im Hintergrund) mit-geführt, ohne dass der Kontostand bei der jährlichen Mitteilung aufgelistet ist. Man kann diesen Kontostand aber nachfragen.


    @FuckYouMoney
    zu Ihren Punkten habe ich folgende Meinungen:


    1. Diese Unflexibilität ist tatsächlich so gewollt, damit es nicht so einfach ist, das angesparte Kapital für irgend einen Unsinn auszugeben. Es gibt aber einen Rückkaufwert des Kapitals, der zwar um einiges geschälert ist, wegen den Kosten, aber es gibt ihn. Und das die Förderung zurück bezahlt werden muss, ist wohl selbstverständlich (wenn das Geld für irgend einen Nonsense ausgegeben wird, nur weil man zittrige Hände hat ob des vielen Geldes).


    2. Kapital entnehmen während der Auszahlphase: Sie können vorher 30% entnehmen. Das Kapital wird in eine Leibrente umgewandelt, was wollen Sie da noch an Kapital entnehmen?!


    3. Sie müssen die Riester-Rente in Deutschland versteuern. Dafür haben Sie in der Ansparphase Steuervergünstigungen erhalten. Dass Sie irgendetwas zurückzahlen müssen, weil Sie gerne mal Urlaub auf Thailand machen, halte ich für ein brutales Gerücht.


    4. Ein Riestervertrag muss übrigens weiter bestehen, wenn Sie etwas für die selbstgenutze Immobilie entnehmen. Ist doch prima, wenn etwas im Riester übrig bleibt, und die eigenen vier Wände abbezahlt werden können. Ich verstehe jetzt den Aufreger nicht. Mit der Bürokratie haben Sie doch gar nichts am Hut, das geben Sie in Auftrag und fertig. Ich würde es lediglich noch einmal von einer Verbraucherzentrale querprüfen lassen die Zahlen.


    Und wie gesagt, die schädliche Entnahme wird sogar hier auf Finanztip.de nicht empfohlen, eher dann noch das Einzahlen stoppen.


    Grüße
    mpollers

  • Achso fast vergessen: Diese undifferenzierte Betrachtungsweise der Vererbbarkeit finde ich auch jedes mal unangebracht. Es gibt die Möglichkeit der Kapitalrückgewähr, so wie es zum Beispiel in meinem Sparkassenvertrag damals so vereinbart wurde. Selbstverständlich ist damit der Restbetrag abzüglich der ausgezahlten Rentenzahlungen vererbbar! Das geht natürlich auf kosten der Rentenhöhe. Man kann aber auch vereinbaren, das nach 10 Jahren nichts mehr vererbt werden kann, dafür ist die Rente dann auch höher. Da sollte man sich schon genau informieren, was auf einen eher zutrifft. Weil was interessiert mich das Vererben, wenn es keine Erben gibt, ausser vielleicht irgendwelche Neffen oder Nichten, die ich nicht einmal kenne. Es gibt da Möglichkeiten auch bei Riester. Aber pauschal zu sagen, kann nichts vererbt werden ist grundlegend falsch! Es ist Ihr Kapital, und nicht das der Versicherung.

  • Dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase nicht flexibler ist als die gesetzliche Rente (vor Flexirente), sollte man aus meiner Sicht nicht erwarten.


    Es ist keine 08/15-Versicherung, sondern ein Renten-Surrogat, beim Einzahlen gefördert, beim Auszahlen belastet (steuerlich).


    Wenn die nachgelagerte steuerliche Belastung durch Verzug ins Nicht-EU-Ausland entfällt, dann entfällt rückwirkend auch die Förderung in der Ansparphase. Finde ich konsequent.


    Es ist natürlich falsch, dass vorher bestimmte Erwartungen geweckt werden, die nicht eingehalten werden können, aber das ist letztlich ein anderes Thema.