Kleine Witwenrente

  • Hallo,


    die kleine Witwenrente wird doch für den Ehepartner, wenn diese Rente noch unter altes Recht fällt, lebenslang bezahlt.
    Diese beträgt 25% der Rente des Verstorbenen.


    Meine Fragen: Wenn die Witwe/der Witwer die Regelaltersgrenze erreicht, wird die kleine Witwenrente dann in eine große umgestellt?


    Besten Dank im voraus. :)

  • Hallo.


    Witwenrente (altes Recht) ist im 242a SGB VI geregelt. (Fundstelle einmal vorweg.)


    Die kl. Witwenrente wird ohne Begrenzung auf 24 Kalendermonate geleistet.


    Wenn das entsprechende Lebensalter (45+X) erreicht ist, dann wird auch die gr. Witwenrente geleistet.


    Die 25% bzw. 60% sind vor Einkommensanrechnung! Da bitte aufpassen und ggf. beraten lassen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Info.


    Wenn der Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder das Ehepaar vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und mind. ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde, dann gilt das Recht, d.h. die kleine Witwenrente wird zeitlich unbegrenzt bezahlt.
    Trifft eine der Voraussetzungen nicht zu gilt das neue Recht mir der Folge, dass die kleine Witwenrente nur 24 Monate bezahlt wird (außer die Witwe erfüllt in den 24 Monaten die Voraussetzungen für die große Witwenrente)!!


    Was ich nicht weis: Bekommt jemand die kleine Witwenrente nach altem Recht und die Witwe erreicht später mal die Regelaltersgrenze und geht in Rente wird dann die Witwenrente auf die große Witwenrente erhöht?


    Wäre super , wenn mir jemand helfen könnte


    Danke

  • Wenn während des Bezuges der kleinen Witwenrente irgendwann auch die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt sind, dann besteht grundsätzlich der Anspruch auf beide Renten und die höhere Rente wird gezahlt.


    Im Zweifel bei der Rentenversicherung beraten lassen, ab wann die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt sind.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die laufend gezahlte kleine Witwenrente bei Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze automatisch (ohne dass es eines Antrages bedarf) durch die große Witwenrente abgelöst werden.


    Ich kann später noch etwas genauer gucken. :saint: