GKV-Tarif für Selbständige/Freiwillig Versicherte

  • Nach neuem Gesetz (ab 01.01.2019) ergibt sich eine Änderung der minimalen Beitragsbemessungsgrenze für die in der GKV freiwillig versicherten Selbstständigen.


    Es gibt eine neue minimale Beitragsbemessungsgrenze von 1038,00 Euro und eine maximale (halbe Beitragsbemessungsgrenze) von 2268,75 Euro.


    Die Beiträge zur GKV (am Beispiel TK) bewegen sich dabei von:


    Minimal: 152,64 Euro bis


    Maximal: 333,51 Euro


    Meine Frau ist selbständig und gering verdienend. In den Jahren bis 2018 war ihr GKV-Beitrag bezogen auf ihr Einkommen unverhältnismäßig hoch (deutlich über 400 Euro) gewesen. Dies wird nun durch das neue Gesetz mit der neuen minimalen Beitragsbemessungsgrenze (zunächst) korrigiert. Meine Frau zahlte (zunächst) einen deutlich geringeren GKV-Beitrag von 186,90 Euro (incl. Pflegeversicherung/kinderlos).


    Die Freude war leider zu früh. Es gibt da einen sehr interessanten / unerfreulichen Zusatz.


    Wenn der Ehegatte (also ich) in diesem Fall in der PKV versichert ist, muss dieser für die Differenz aufkommen. Das bedeutet konkret, der GKV-Beitrag erhöht sich auf 408,38 (incl. Pflegeversicherung/kinderlos).


    Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des Beitrags um satte 218%.


    Für Partner, die in der GKV sind, gilt diese Regelung erstaunlicherweise nicht!


    Die (verbesserte) Gesetzesänderung greift also für uns nicht, es bleibt bei dem unverhältnismäßig hohen GKV-Beitrag bezogen aufs Einkommen.


    Nun hab ich die Frage an die Community:


    • Die oben beschriebene Info kommt von der TK. Wird der Beitrag von allen GKV’s erhoben oder gibt es Kassen, die es nicht erheben?
    • Gibt es eine Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen? Sie ist aus meiner Sicht äußerst ungerecht im Vergleich zu GKV-Versicherten.


    Danke für Eure Unterstützung

  • Die Regelungen sind immer für alle Krankenkassen identisch.


    Die Umgehung funktioniert über die Rückkehr in die GKV.


    Die "Beitragserhöhung" erfolgt nicht "planmäßig", sondern basiert auf einer Einkommensberechnung. Sie kann also auch geringer ausfallen.