Gruss an die Community ! Ich habe einen Direktversicherungs-Vertrag aus 1991: Die Krankenasse kassiert KV-Beiträge auf die Gesamt-Auszahlungssumme. Ist das in Ordnung? Stehen der Krankenkasse tatsächlich auch auf die Zinsen und Gewinnanteile aus der Direktversicherung Beiträge zu ?Ich vermute, daß die KV's das generell so machen. Die Frage ist, ob das zulässig ist, und ob das auch per Gesetz definiert wurde ?
Direktversicherung : KV Beiträge auch auf Zinsen ?
- frhm
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Hallo.
Das Vorgehen der Krankenkasse ist gerichtsfest.
Das basiert auf dem 229 SGB V.