Übungsleiter Freibetrag

  • Guten Tag liebe Finanztip Gemeinschaft,




    meine Frau und ich sind Übungsleiter im Bereich Tanzen.




    Da wir beide nebenberuflich Unterricht geben haben wir eine GbR gegründet.


    Bei unserer letzten Steuererklärung hat das Finanzamt sich quer gestellt und uns mitgeteilt,


    dass aufgrund der GbR nur ein Übungsleiter-Freibetrag von EUR 2.400 geltend gemacht werden kann.




    Meine Frau und ich hatten jedoch die Information aus dem Internet, dass wir pro Person, also zweimal den Freibetrag geltend machen können, da wir ja beide nebenberuflich tätig sind. Sämtliche Rechnungen laufen auf beider Namen mit dem Zusatz GbR.




    Hier meine Frage.


    Hat das Finanzamt recht, dass wir beide nur einmal den Übungsleiterfreibetrag von EUR 2.400 geltend machen können.




    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.



    MfG