Umzugskosten nach Eigenbedarfskündigung als außergewöhnliche Belastung?

  • Hallo,


    ich hätte eine Frage an die Steuerexperten. Kann man die notwendigen Umzugskosten nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Wenn ich mir so die Absätze 1 und 2 von § 33 EStG ansehe, würde ich sagen, die Kriterien sind erfüllt. Noch trifft eine Eigenbedarfskündigung nicht die Mehrzahl der Mieter und rechtlich unabwendbar ist sie leider (lt. Mieterverein) auch. Der ansonsten sehr ausführliche Finanztip zu außergewöhnlichen Belastungen sagt zu dem Spezialfall nichts und bei der Internetrecherche habe ich außer einer ablehnenden Meinung ohne Quelle und Begründung leider auch nichts gefunden. In, zumindest aus meiner Sicht, vergleichbaren Fällen krankheitsbedingter Umzug oder Umzug wegen Nichtbewohnbarkeit nach Naturkatastrophe wurde die außergewöhnliche Belastung bejaht.


    Um die Diskussion zu konzentrieren: Werbungskosten kommen nicht in Frage und der Vermieter hat (aus seiner Sicht) alles richtig gemacht, um keinen Zuschuss zahlen zu müssen.


    Schon einmal vielen Dank für Hinweise.


    Gruß Pumphut