Rückforderung Bankbearbeitungsgebühren Verjährung

  • Hallo,


    ich habe am 09.11.2004 einen Kredit aufgenommen und am 06.11.2014 die Bank auf Rückforderung - mit einer Frist von 3 Wochen zum 28.11.2014 - angeschrieben. Meine Frage: Muss ich, da die Verjährung zum 14.11.2014 ausläuft und die gesetzte Frist zur Begleichung erst am 28.11.14 ist, einen Mahnbescheid schicken?


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Die Verjährung sollte erst zum 31.12.2014 laufen, daher noch nicht alles vorbei.


    Zur Hemmung der Verjährungsfrist können Sie auch den Ombudsmann miteinbeziehen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,
    ich habe auch mal in meinen Verträgen geschaut.
    2009 haben wir ein Fahrzeug bei der VW Bank finanziert bzw geleast.
    Aufgeführt im Vertrag ist folgendes:


    Nettodarlehnsbetrag: 21.803,16€
    +Zinsen: 1.883,21€
    +Bearbeitungsgebühr: 0,00€
    Darlehnssumme: 23.686,37€
    Zinssatz: 2,86% p.a
    effektiver Jahreszins (2L) : 2,90%


    Meine Frage ist, ob in dem effektiven Zinssatz nicht die Bearbeitungsgebühr, die oben mit 0€ aufgelistet ist, enthalten ist oder habe ich einfach nur Glück , dass uns da nichts berechnet wurde? Ich kenne den effektiven Zinssatz nur mit den damit enthaltenen Bearbeitungsgebühren.


    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie die den effektiven Zinssatz von 2,9% mit folgendem Rechner nachrechnen:


    http://www.zinsen-berechnen.de…ng.php?paramid=fp737u32sm


    können Sie sehen, dass keine Bearbeitungsgebühr beinhaltet ist.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager