Mehrere Risikolebensversicherungen

  • Hallo community,


    wir wollen einen Hauskredit als auch unser Leben absichern. Da die Gehälter gleich sind, soll dieses gegenseitig geschehen.


    Die Angebote für eine 'verbundene Leben' sind erstaunlich horrend, weswegen ich derzeit plane vier Verträge abzuschließen:


    - für meine Frau 1x fallend (für Kredit) und 1x gleichbleibend (zur Ausgabensicherung)
    - für mich 1x fallend (für Kredit) und 1x gleichbleibend (zur Ausgabensicherung)


    Im Netz habe ich kaum einen Kommentar gefunden, der solch ein Vorgehen empfiehlt. Die Kosten würden aber bei 1/3 der verbundenen Leben liegen. Ich habe mit der Hannoverschen telefoniert, die dagegen wohl nichts einzuwenden hätte.


    Gibt es aus Euren Augen Gründe, die gegen eine solche Idee sprechen?


    Danke im Vorhinin
    kuefra

  • Im Grunde spricht man in dem Fall doch von einer Über-Kreuz-Versicherung und ein Partner versichert jeweils den anderen über seinen Vertrag, habe ich das richtig in Erinnerung? Der Gedanke liegt doch mitunter auch darin, dass die Erbschaftssteuer umgangen wird, korrekt? Meines Wissens nach lohnt sich dies aber doch nur für nicht eheliche Lebensgemeinschaften? Ich bin gerade selbst in dem Thema drin und möchte ebenfalls auf eine optimale Kredit­absicherung für meine Familie zurückgreifen, da wir das Thema Eigenheim nun endlich gestartet haben. Ich bin jedoch der Hauptverdiener in der Familie und daher sind die Einkommensverhältnisse etwas anders. Momentan bin ich mir noch nicht ganz sicher in welche Richtung es gehen wird und welche Unterschiede genau in einer Restschuldversicherung zu sehen sind. Auf https://www.cosmosdirekt.de/ri…g/restschuldversicherung/ konnte ich zwar bereits entnehmen, dass die Versicherungssumme bei der Restschuldversicherung mit der Restschuld des Kredits fällt, während die Versicherungs­summe der Risikolebensversicherung über die Laufzeit konstant bleibt, aber Genaueres möchte ich gerne noch in einem Beratungsgespräch erfragen. Auch die Tatsache, dass Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit möglich sind, hat die Restschuldversicherung für mich interessant gemacht und so möchte ich vor einem Abschluss gerne umfangreich informiert sein.










    Erst denken, dann sprechen!

  • Das macht so Sinn und es gibt Nichts, was dagegen spricht!


    Wichtig: bitte VN und VP unterschiedlich - also Sie sind Versicherungsnehmer des Vertrages, in dem ihre Frau versicherte Person ist - auch der Beitragszahler sind Sie, also von ihrem Konto und damit sind sie dann auch der Bezugsberechtigte im Fall des Todes.


    Und umgekehrt!


    Damit ist das steuerliche Problem, falls es eines geben könnte, umgangen!