Umgehen der Kündigungsfrist

  • Ist das korrekt?
    29.5. Aushilfe: "Falls Sie Ersatz für mich suchen, bitte ich Sie, mich rechtzeitig zu involvieren."
    Chef: "Hier bitte die Kündigung unterschreiben. Sie können jetzt gehen und ab 1.6. haben wir vor 8 Tagen jemand anderen für Sie schon Vertraglich verpflichtet."


    Sinngemäß war das passiert, was aus meiner Sicht einer fristlosen Kündigung gleichkommt in der Auslegung, dass eine Kündigungsfrist einer Vorankündigung der Tätigkeitsbeendigung gleichkommt.


    Der Arbeitgeber umschifft eine ordnungsgemäße Kündigungsfrist, indem er den Monat Juni bezahlt (1 Monat Frist).


    Ich würde diese Kündigung monieren.


    Aus meiner Sicht gehört es sich, 1 Monat vor Arbeitsstopp Bescheid zu sagen. Dann kann der Arbeitnehmer sich darauf mental einrichten.


    Was dort passiert ist, gehört sich nicht, denn es kommt von der Art her einer fristlosen Kündigung gleich, für die es keinen Anlass gab.


    Das Ehrgegühl des Arbeitnehmers war dadurch verletzt worden, es kam einer Beleidigung oder einer Diskriminierung gleich.


    Es gibt 3 Paragraphen, die meine Perspektive stützen:
    1. Menschenwürde verletzt.Diese Person liebte diese Arbeit, was der Chef wussten. Sprich, er sollte allein deshalb 1 Monat vor Beendigung der Arbeit informiert werden, um sich an den Gedanken zu gewöhnen, nicht mehr arbeiten zu dürfen.. Auch das ist Sinn und Zweck einer Kündigungsfrist meine ich.
    2. Allgemeines Vertragsrecht: Verträge verpflichten zu gegenseitiger Rücksichtnahme.
    Das war rücksichtslos, den von Jetzt auf Gleich rauszuschmeißen. Man hätte ihn vorher fragen müssen, ober damit einverstanden sei, den letzten Monat freigestellt werden zu wollen.
    3. Treu und Glauben und Gute Sitten, Schuldrecht BGB.
    Es verstößt gegen die guten Sitten, so abrupt jemanden vor die Türe zu setzen, wenn die Person völlig ahnungslos war und zudem gute Leistungen erbracht hatte.
    Keiner guter Arbeitnehmer hat so einen Schass verdient.


    Was sagt ihr dazu?


    War das rechtens?
    Wenn man den Zeitraum des Vertragsendes sieht, dann ja.


    Aber was ist damit, sofort gehen zu müssen ohne Vorwarnung.
    Sowas ist doch völlig unüblich oder?


    Sollte man so mit Aushilfen umgehen dürfen? Degradiert und entwertet man den Menschen dadurch nicht, indem man den 1 Monat Abschied nehmen vorenthält?


    Was könnt ihr raten, um sich dagegen zu wehren. Ob man wegen Schikaneverbot nicht auch Anzeige erstatten könnte?
    Danke im voraus für ein paar gute Ideen. Es sollte auf eine Entschädigung hinauslaufen.

  • Es gibt 3 Paragraphen, die meine Perspektive stützen:

    Die rechtlichen Punkte, die Sie hier aufführen, sind sämtlich nicht zutreffend.
    Die Kündigung hat weder etwas mit Menschenwürdeverletzung noch Rücksichtslosigkeit oder Verstoß gegen gute Sitten zu tun.


    Der Arbeitgeber hat einfach gekündigt. Punkt. Wenn er den Monat Juni noch bezahlt, ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse kürzerer Dauer eingehalten. Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, den gekündigten Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen.


    Nach dem, was Sie geschrieben haben, liegt hier kein Problem vor.
    Dass eine Kündigung überraschend kommt und eine sofortige Freistellung erfolgt, ist in vielen Fällen sogar üblich.
    Damit wird vermieden, dass der gekündigte Arbeinehmer noch irgendwelchen Schaden oder schlechte Stimmung an seinem bisherigen Arbeitsplatz anrichten kann.

  • Der Arbeitgeber hat einfach gekündigt. Punkt.

    Und das geht in Deutschland (so krank das auch ist) nun mal nicht. In der Schweiz, Dänemark usw. lascht man sich über den deutschen Kündigungsschutz schlapp, aber so ist das nun mal.


    Du kannst ab 10 Mitarbieter nur Verhaltensbedingt (mit vorliegen eines Grundes, Schlechtarbeit ist kein Kündigungsgrund) mit Abmahnung usw. kündigen, oder Betriebsbedingt. Letzteres kann nicht zutreffen, da ja ein Ersatz eingestellt wurde.


    Einfach vors Arbeitsgericht. Musterschreiben für die Klage gibt es im Netz, in der ersten Instanz braucht man auch keinen Anwalt. Arbeitgeber hat in der Regel keine Chance.

  • Und das geht in Deutschland (so krank das auch ist) nun mal nicht. In der Schweiz, Dänemark usw. lascht man sich über den deutschen Kündigungsschutz schlapp, aber so ist das nun mal.

    Das Kündigungsschutzgesetz gilt - wie Sie richtig schreiben - erst ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern.
    Wer sagt Ihnen denn, dass der TE nicht in einem solchen Kleinbetrieb mit <10 Arbeitnehmern arbeitet - wie übrigens die meisten Deutschen.


    Die Aussage des Chefs klingt nicht nach Großkonzern...