ING Bank, DiBa Vollmachtserteilung bei Hauptversammlungen

  • Betr.: ING Bank, DiBa
    Vollmachtserteilung bei Hauptversammlungen


    Immer wieder ärgere ich mich über die ING-DiBa.
    Die Bank mag ja sehr beliebt sein, dennoch muss ich Kritik üben.
    Bei der Bestellung von Eintrittskarten hat die Bank ein Interesse daran,
    dass bestimmte, von der Bank ausgewählte Aktionärsvertretungen wie
    Dachverband der kritischen Aktionäre,
    Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und
    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
    die Stimmrechte bekommen.
    Diese 3, und nur ausdrücklich diese, sind bei der Kartenbestellung von der Bank vorgegeben.
    Warum eigentlich? Hat die Bank eventuell etwas davon?
    Andere Dritte, selbst Bevollmächtigte kann man nicht online, die ING ist doch eine Online-Bank, zur Teilnahme an Hauptversammlungen bestellen.
    Ich möchte online jedem von mir Benannten die Teilnahme an Hauptversammlungen ermöglichen, und zwar auf direktem Wege, indem ich anstelle der von der Bank vorgegebenen Verbände bzw. Vereinigungen eine Person meines Vertrauens direkt auf der ING-Seite eintrage. Die Eintrittskarte sollte dann direkt, d. h. ohne Umweg an die von mir benannte Person gesendet werden.


    Diesbezüglich habe ich bereits mit der Bank korrespondiert, die sich aber völlig unbeweglich zeigt. Das haben andere Banken, z. B. die Consorsbank besser geregelt.