Ab wann gemeinsame Steuererklärung als Ehepaar

  • Wir haben im August 2018 geheiratet. Kann/muss/soll ich die Steuererklärung 2018 bereits gemeinsam machen ? Oder erst ab 2019 ?

  • Hallo @hase-muc


    Grob gesagt hast du einen Vorteil durch Ehegattensplitting. Dieser wird immer größer, je unterschiedlicher eure Einkommen sind.


    Was sich für euch lohnt (Zusammenveranlagung oder getrennt) und wie groß der Vorteil einer der Varianten ist, kann dir jedes Steuerprogramm errechnen.


    In welchen Fällen sich meist Getrennte Veranlagung rechnet kann vielleicht jemand aus der Community erklären.

  • Eine getrennte Veranlagung kann z.B. sinnvoll sein, wenn beide Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen, aber einer der beiden sehr hohe aussergewöhnliche Belastungen hat (z.B. hohe Zahnarztkosten, die von der Kasse nicht übernommen werden).


    Dann kommt der Ehegatte mit den Belastungen bei einer Einzelveranlagung leichter über die Zumutbarkeitsgrenzen, die bei Einzelveranlagung niedriger sind als bei gemeinsamer Veranlagung.


    Jedoch abgesehen von diesem oder ähnlichen Spezialfällen ist die gemeinsame Veranlagung für Ehegatten stets die günstigere Variante.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Über getrennte Veranlagung oder Gemeinsame hab ich mich schon erkundigt.
    Meine Frage war eher:
    Ab wann kann/muss ich das machen ?


    Wir haben Mitten im Jahr 2018 geheiratet, ich würde also die Steuererklärung 2018 noch wie immer machen, getrennt und einfach bei Familienstand verheiratet seit Aug 18 eintragen.


    Muss ich für die Steuererklärung 2018 noch was beachten ?


    Für 2019 ist es einfacher und klar.


    Danke und Grüße
    hase-muc

  • Es gibt keine allgemeingültigen Regeln. Es hängt einzig von eurer Situation ab. Sehr wahrscheinlich ist die gemeinsame Veranlagung auch 2018 schon am günstigsten.


    Du kannst das nur entscheiden, wenn du eure Daten in ein Steuerprogramm eingibst, zb wiso steuersparbuch oder ähnliches

  • Wir haben für 2018 direkt die Zusammenveranlagung beantragt, das geht immer sofort für das Jahr, in dem geheiratet wurde. Gibt eine Rückzahlung von ca. 1500€ mehr, als ohne Zusammenveranlagung. Darauf würde ich nicht verzichten wollen. Um ehrlich zu sein, haben wir uns sogar genau deshalb entschlossen am 28.12. zu heiraten und nicht erst im Januar :whistling:


    chris hat Recht, unbedingt in einem Steuerprogramm nachprüfen, was das mehr bringt. Sonst verschenkt man vllt ordentlich.