Hallo Community,
im Artikel über Umzugskosten als Werbungskosten (https://www.finanztip.de/umzugskosten/) wird geschrieben, dass bei beruflich veranlasstem Umzug von einer Küche lediglich Kochherd + Ofen (Summe 394 EUR) als Anschaffung abgesetzt werden können, sowie die Dienstleistungen für den Einbau und Anschluss der Küche.
In unserer bisherigen Wohnung hat der Vermieter die Küche gestellt, in der neuen Wohnung ist das nicht der Fall und wir werden eine Küche beschaffen müssen.
Habe ich das richtig verstanden, dass es keine Möglichkeit gibt weitere Teile (Schränke, Arbeitsplatte, Kühlschrank, ...) einer neu anzuschaffenden Küche abzusetzen?
Danke für euer Feedback.
VG