Realbest und Immobilienmakler

  • Hallo zusammen,
    Auf einer gängigen online Immobilienplattform wurde ein Haus angeboten, welches durch Realbest.de angeboten wurde. Wir haben nun Interesse daran, dass Haus zu erwerben und sind uns nicht ganz klar, ob wir zur Zahlung einer Provision verpflichtet sind.
    Mir wurde nach Kontaktaufnahme per Kontaktformular auf der Immobilienplattform eine Email von Realbest zugeschickt, die eine widerrufsbelehrung enthalten hat und ein Link zur Anmeldung auf deren Plattform enthielt. Ich habe mich also auf der Plattform angemeldet und dann keine neuen Infos zum Haus gefunden, jedoch die Kontaktdaten zum Verkäufer. Der Verkäufer scheint jedoch nicht der Eigentümer, sondern wiederum ein Makler zu sein. Diesen habe ich direkt in einer eigener Email nach weiteren Informationen gefragt, die er mir auch per Mail geschickt hat. Dieser hat mir jedoch keine Widerrufsbelehrung gegeben. Ich schließe nun auf einen weiteren Makler, da in der Signaturzeile steht, dass er Makler nach Gewerbeordnung wäre.
    Mir ist nun nicht klar, ob ich überhaupt ein Vertragsverhältnis mit diesem Makler hätte und überlege, sicherheitshalber den Maklervertrag mit Realbest zu widerrufen, da ich mit denen ja nichts zu tun haben möchte.


    Kennt sich jemand von euch damit aus?

  • Eine Provision wird für den Makler, der dem Kaufinteressenten
    -die Immobilie,
    -die Tatsache deren Verkaufbarkeit und
    -deren Verkäufer
    benennt hat nur fällig, wenn es durch seine Vermittlungsleistung zum Abschluß eines Kaufvertrages kommt. -Kommt es dagegen nicht zum Abschluß eines Kaufvertrages, hat der Makler natürlich keinen Anspruch auf die Provision.


    Da der Makler mit seiner Leistung (Bekanntgabe des Verkäufers) bereits begonnen hat, kann man den Vertrag nicht mehr widerrufen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Mir ist ja gar nicht klar gewesen, dass Realbest als Makler auftritt und dann jedoch ausschließlich die Kontakte weitergibt. Der eigentliche Makler will irgendwann ja auch Geld verdienen, was bekommt dann Realbest?
    Die Zahlungsmodalitaten sind mir hier unklar.
    Ist es nicht entsprechend einer EuGH Rechtsprechung so, dass Verbraucher bei einem fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht haben? Wäre es dann nicht Aufgabe des Maklers (Realbest) gewesen, mich zum Verzicht des Widerrufs zu bewegen, bevor auf der Online Plattform die Kontakte stehen?

  • 1.
    Hier ein leicht verständlicher Artikel zum Thema ‚Widerruf von Maklerverträgen‘: https://ratgeber.immowelt.de/a…eufer-kennen-sollten.html


    2.
    Es gibt Makler, die kopieren Immobilien-Angebote direkt von Eigentümern oder von anderen Maklern und bieten diese unter dem eigenen Namen an. Kommt es zum Abschluß eines Kaufvertrages, enthält der Makler die Provision, der vermittelt hat - also derjenige Makler, der den Kunden auf die Immoblie hingewiesen hat.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vielen Dank für die Infos.


    Ich habe mir besagten Link durchgelesen, mittlerweile zum zweiten Male (vor dem ersten Post und nun nach dem dritten ...).


    Verstehe ich es also richtig, dass die wesentliche Maklerleistung die Herausgabe der Kontaktdaten zur nächsten Kontaktperson ist (inkl. Angebot und Werbung auf Internetplattformen) und damit sowohl realbest als auch der eigentliche Makler Provision erhalten würden?
    Ist es dann aber nicht auch so, dass Realbest mit der Erfüllung der Maklerleistung begonnen hat, ohne das meine Widerrufsfrist abgelaufen ist? Ich finde es dubios, dass durch das Anmelden auf einer vermeintlichen Internetplattform ein Maklervertrag zustande gekommen ist.
    Der eigentliche Makler hat mir gar kein Widerrufsformular / Belehrung zukommen lassen. Heißt es dann automatisch, dass diese Frist dann 1 Jahr + 2 Wochen beträgt?