Auswirkung von Mieteinnahmen während Elternzeit in Bezug auf die Krankenversicherung

  • Liebe Finanztip-Leser,


    von meiner Krankenkasse habe ich einen Fragebogen zugeschickt bekommen, den ich nach der Geburt unseres zweiten Kindes ausgefüllt zurück schicken soll in Bezug auf die Familienversicherung.
    Darin wird auch nach Mieteinnahmen gefragt. Nun würde mich im Vorfeld interessieren, welche Auswirkung Mieteinnahmen auf die Familienversicherung haben bzw. ab welcher Höhe während der Elternzeit.
    Leider konnte ich im Internet hierzu nichts finden, was mir eine klare Antwort liefert.


    Können Sie mir hier vielleicht weiterhelfen?


    Falls ja, hätte ich noch einige spezifische Fragen:
    Was zählt zu Mieteinnahmen? Ist dies die Kaltmiete abzüglich steuerlich absetzbarer Kosten, also was als Gewinn bleibt (sprich abzüglich Darlehenszinsen, Abschreibung, Handwerker, ...)?
    Wie wird verfahren, wenn der Steuerbescheid vom letzten Jahr noch nicht vorliegt (hatte eine größere Handwerkerrechnung in 2018, die den Gewinn im Vergleich zu 2017 deutlich schmälert), liegt aber alles derzeit noch beim Steuerberater.


    Zu uns: Wir sind verheiratet. Ich bin gesetzlich pflichtversichert. Mein Mann ist freiwillig gesetzlich versichert.
    Wir sind bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert.
    Unser erstes Kind (3 Jahre) ist bei mir mit versichert.
    Ich plane 1 Jahr Elternzeit zu nehmen, mein Mann wird vsl. in 2020 parallel zu mir 2 Monate Elternzeit nehmen.
    Die Mieteinnahmen habe ich, nicht mein Mann. Allerdings sind wir seit unserer Hochzeit in 2018 gemeinsam veranlagt.


    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine aussagekräftige Antwort oder einen Tipp an wen ich mich mit meinen Fragen wenden kann.


    Herzlichen Dank,
    Carolin H.

  • Hallo @CarolinH, willkommen in der Community.


    Zu dem Thema Familienversicherung gibt es einen Beitrag bei Finanztip, der mir aufgrund des Themas Kapitalerträge bei Kindern geläufig ist. Vielleicht hilft das bei der ersten Frage https://www.finanztip.de/gkv/v…zen-familienversicherung/


    In dem Fragebogen wird auf Seite 2 Mitte auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen. Nach meiner laiennhaften Meinung wird dann analog zur Anlage V gerechnet; allerdings auf das aktuelle Jahr geschaut, nicht auf das Jahr 2018.

  • Mieteinnahmen, die - mit anderen Einnahmen, die berücksichtigt werden - zu einem Gesamteinkommen von mehr als 445,-- Euro mtl. führen, führen dazu, dass keine Familienversicherung eintritt!


    Legen Sie doch den letzten ESt-Bescheid vor, dann sind die Entscheidungen auch rechtssicher!