Abfindung - Zeitraum bis Renteneintritt beeinflusst die Höhe der Abfindung

  • Eine Frage an die Community:
    Wir rechnen damit, daß die Firma meines Mannes mit einemAbfindungsangebot und Aufhebungsvertrag auf ihn zukommt -
    der Zeitpunkt ist noch ungewiß.
    Er könnte in ca 2 Jahren in Frührente gehen (nach ca. 34 JahrenFirmenzugehörigkeit) oder bis 2023 weiterarbeiten bis zum regulärenRenteneintritt.
    Meine Meinung war, er soll warten, bis die Firma auf ihn zukommt.
    Bekannte sagen nun, er müsse unbedingt jetzt nach einer möglichenAbfindung fragen, da der Zeitraum bis zum Renteneintritt immerkürzer werde und dies die Höhe der Abfindung negativ beeinflusse.Stimmt das?
    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo.


    Die Abfindung soll ja für den (vorzeitigen) Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen und den Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis bzw. den Ruhestand ermöglichen.


    Wenn sich zeitnah nach dem Ende der Beschäftigung eine abschlagsfreie Rente anschließt, dann ist die "Fallhöhe", die es zu entschädigen gilt, nicht so hoch, als wenn eine Rente mit 14,4% dauerhaftem Abschlag droht.


    Daher spielt der mögliche Rentenbeginn schon eine Rolle.

  • Es entsteht wohl die Frage, ob "früher in Rente = mehr Abfindung = weniger Rente" oder "später in Rente = weniger Abfindung = mehr Rente" besser ist. Ich vermute, der Arbeitnehmer hat durch früher in Rente einen finanziellen Nachteil, weil Freizeit als geldwerter Vorteil gesehen wird.


    In meiner Firma werden auch grad Freiwillige gesucht, die gegen Abfindung gehen wollen. Da gibt es keine Abschläge wenn man der Rente näher kommt. Es geht streng nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.