Vollmacht über den Tod hinaus

  • Hallo zusammen, ich habe zu verschiedenen Konten einer Kontoinhaberin eine Vollmacht über den Tod hinaus. Nun ist die Kontoinhaberin verstorben und ich habe den Auftrag zur Kontoschließung erteilt. Zur Auflösung der Konten verlangt die Berliner Sparkasse einen Erbschein. Laut Artikel im Finanztip erübrigt sich dieser, wenn man eine Vollmacht hat! Wie ist die Rechtslage?? Danke für einen Tip sagt die Falknerin

  • Hallo @Falknerin,
    willkommen im Forum. Beim Ableben meines Vaters hatten wir ein ähnliches Problem. Die Sparkasse Chemnitz wollte auch einen Erbschein haben. Ich habe dann Kontakt mit der Sparkasse aufgenommen, und gefragt, ob es nicht auch ohne Erbschein heht. Im Ergebnis begnügte sich die Sparkasse mit einer Erklärung, dass meine Schwester und ich die einzigen Erben sind, und keine weiteren Personen Anspruch auf das Erbe haben. Ein Erbschein währe mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen.
    Meine Schwester hatte auch Vollmacht auf das Konto meines Vaters.
    Beste Grüße


    Altsachse