Defekte Ware nach erster Benutzung

  • Hallo zusammen...
    Bin neu hier und hätte eine Frage


    Ich habe mir ein Stand UP Paddle (SUP)
    Online bestellt. Geliefert wurde am 25.5.2019 soweit so gut.
    Am 26.6. 2019 wurde alles ausgepackt und getestet.. dabei hab ich festgestellt das sie gelieferte Pumpe keinen Druck anzeigt, der Halteriemen eingerissen ist, und beim testen auf dem Wasser das Paddel gebrochen is.


    Also hab ich Fotos gemacht und Reklamiert per email und auch Telefonisch... Ware dann verpackt und wieder zurück geschickt.
    Auf Nachfrage sagte mir der Onlinehändler ich muss 6 Wochen warten weil erst der Hersteller kontaktiert werden muss und alles geprüft werden muss.


    Meine Frage ist nun wie ich mich richtig verhalten soll , da ich natürlich keine 6 Wochen warten will...
    Hat jemand von euch brauchbare Ideen?

  • Google doch mal zu den Stichworten Mängelbeseitigung und Frist, du findest dann z.B. diesen Artikel:
    https://anwaltauskunft.de/maga…uss-man-eine-frist-setzen


    Ich würde knallhart antworten, dass sechs Wochen viel zu lang sind. Als Kunde ist der Händler dein Ansprechpartner und in meinen Augen hat es dich nicht zu interessieren, wie Händler und Hersteller das auskaspern.
    Zumal: Ein SUP benutzt man im Sommer. Wenn du jetzt sechs Wochen (oder länger) warten musst, dann ist die halbe SUP-Saison schon wieder vorbei.

  • Mir sind da ein paar Sachen aufgefallen:


    1.den 26.6.2019 haben wir erst in 8 Tagen,


    2.wenn---wie Du schreibst---der Paddel "beim Testen gebrochen ist" liegt der Verdacht des unsachgemäßen Umgangs nahe;kannst Du diesen widerlegen bzw.zweifelsfrei aus dem Weg räumen??


    3.Es liegt ebenfalls nahe,daß Du nicht in der Lage warst,die Pumpe korrekt zu bedienen.....


    4.Hast Du bei Deiner Reklamationsmail eine verbindliche Frist zur "Mängelbeseitigung" gesetzt?


    Der Händler darf Dir übrigens eine ihm angemessen erscheinende Frist mitteilen,in welcher er bzw.der Hersteller aufgrund der zeitlichen und sonstigen Umstände die Mängelbeseitigung bzw.Ersatzlieferung vorzunehmen gedenkt.


    5.Hast Du bei Deinem Telefonat bzw.Deiner Mail (noch)weitere Antworten sowie eine Eingangsbestätigung erhalten??


    6.Hast Du bei Deiner Beschwerde(begründung)bzw.dem Vorgang als solchen Dich auf die AGB bezogen bzw.diese herangezogen,um Dein Begehren zu untermauern?


    Fazit:mehr Fragen als Antworten!

  • @lieberjott
    Seh ich auch so das 6 Wochen zu lange sind und es nicht mein Problem ist was der Hersteller und der Verkäufer ausmachen müssen.



    @IanAnderson2


    Zu deinen Punkten:


    1. Sorry, meinte natürlich den 26.5.2019


    2. Meine Frau saß daneben als ich lediglich ins Wasser gefallen bin und das Paddel dabei zu Bruch ging. Des muss es ausserdem aushalten.




    3. Wie kommst du darauf das ich die Pumpe nicht richtig bediene?
    Ist nicht das erste SUP das ich aufpumpe... soviel dazu :thumbup:
    Und den Halteriemen hab ich dann auch zu fest gehalten dass er reißt oder ???


    4. Habe in meiner Mail geschrieben das ich ihm 14 Tage Zeit gebe um das Problem zu lösen... wie auch immer er das anstellt ist mir an dieser Stelle egal.


    5. Eingangsbestätigung hab ich anhand der DHL Sendungsverfolgung und via Mail vom Anbieter.
    Als weitere Antworten vom Callcenter Mitarbeiter waren nur das es min.6 Wochen dauern wird! :cursing:


    6. Wie meinst du das genau ?

  • Zunächst besten Dank für Deine erhellende Antwort!


    Dein Händler "Planet Sport" faßt sich zum Thema "Sachmängelhaftung" in seinen AGB sehr kurz:


    "Bei Mängeln der gelieferten Waren bestehen die gesetzlichen Rechte".


    Aus diesem Satz heraus kannst Du "nur"Dein Recht auf Nacherfüllung(z.B.Beseitigung des Mangels),Umtausch,Rücktritt und Schadensersatz verlangen.


    Abweichend von meiner obigen Darstellung(Punkte 2 und 3)gibt es seit einiger Zeit in der ständigen Rechtsprechung die Umkehr der Beweislast dh.Du mußt NICHT beweisen,daß der Mangel von Anfang an bestand,sondern es gilt die Vermutung(!!),daß Du die Ware mängelfrei erhalten UND nicht unsachgemäß behandelt hast.Letzteres mußt Du dem Händler "nur" noch "versichern".


    Du hast allerdings KEIN Recht,die Nacherfüllung innerhalb einer von DIR gesetzten Frist(14 Tage o.ä.)quasi ultimativ zu verlangen,sondern---wie schon oben von mir dargelegt-------bestimmt der Händler,in welchem Zeitrahmen er die Beseitigung vornimmt(entweder er selbst oder mithilfe eines anderen(hier z.B.des Herstellers).


    Wenn ich Du wäre,würde ich der Firma (und zwar gerichtet an die Geschäftsführung)einen BRIEF(keine Mail,kein Telefonat)zukommen lassen und unter nochmaliger Darlegung des Sachverhalts(vergiß Deine Frau als Zeugin nicht!!)und der von mir genannten Punkte("habe den Artikel sachgerecht behandelt") und einer Darstellung der Dringlichkeit,den Artikel jetzt(!!)inj Betrieb nehmen zu können/wollen/müssen)vom Kauf zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises eingehend bis zum.....(konkretes Datum nennen!!!)......wünschen.


    Ansonsten merke Dir bitte,daß Telefon und Mails in solchen Angelegenheiten NICHT sinnvoll und zielführend sind!


    Weitere Hnweise zu diesem Thema u.a.auch Musterbriefe findest Du bei der Verbraucherzentrale mithilfe von Google!