Rückforderung von Verwaltungskostenbeitrag der über die Laufzeit verteilt ist möglich?

  • Hallo,


    ich habe 2009 ein Darlehen über 90.000 Euro aufgenommen bei dem zwar kein "Bearbeitungsentgelt" verlangt wird, wohl aber ein "Verwaltungskostenbeitrag" von 3 Euro je Vierteljahr. Das ist nicht allzuviel, aber das könnte ich nach meinem Verständnis zurückverlangen.


    Jetzt ist aus dem genannten Zinssatz von 3,85% ein effektiver Jahreszins von 3,93% geworden, in dem lt. Angabe der "Verwaltungskostenbeitrag auf einen Zeitraum von xx bis zz (10 Jahre)" verrechnet ist.
    Nach dem Rechner unter http://www.zinsen-berechnen.de/unterjaehrige-verzinsung.php habe ich nun nachgerechnet und bin auf einen effektiven Jahreszins von 3,9059 gekommen. Die Differenz zu den 3,93% sind nach meiner Rechnung 2169 Euro. Wo diese Differenz herkommt kann ich mir nicht erklären, es sei denn es wäre eine zusätzliche Gebühr reingerechnet worden -- oder ich habe mich verrechnet. Kann mir jemand helfen?


    Kreditsumme 90.000
    Rückzahlungsrate 700
    Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung 165 Raten und Restschuld von 360,30 Euro
    Zins 3,85%
    genannter eff. Jahreszins 3,93%
    Ausgewiesene Verwaltungskosten 3 Euro / Vierteljahr.
    Genannter Gesamtbetrag 116.614,05 Euro


    Danke,
    Gruß
    t20

  • Hallo Franziska,


    danke für den Link. Diesen Thread habe ich bereits gelesen, dort hatte ich auch den Link zu dem Rechner her. Leider habe ich keine 100%ige Parallele zu meinem Fall gefunden. Mein Kernproblem ist dass ich mir nicht sicher bin, ob die genannten Effektivzinsen -- wenn sie eine Berbeitungsgebühr enthalten -- auch schon rechtswidrig sind, oder ob die Angabe der Werte in den Effektivzinsen als OK gilt.
    Das konnte ich leider nicht aus dem genannten Link " juris.bundesgerichtshof.de/cgi…7&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf - siehe hier Randnummer 68" rauslesen. Wahrscheinlich verstehe ich es einfach nicht, bin ja kein Jurist...


    Vielen Dank,
    mit freundlichen Grüßen
    t2o

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @t2o,


    die Verwaltungskosten können Sie zurückfordern. Mit Ihren Angaben habe ich Ihren Kredit nachgerechnet:


    http://www.zinsen-berechnen.de…er.php?paramid=33nrv6eq3w


    Aus meiner Sicht sind keine versteckten Kosten inklusive, da ich bei der unterjährigen Verzinsung auf einen effektiven Zins von 3,9249% komme ... aufgerundet 3,93%. (hier der Link: http://www.zinsen-berechnen.de…ng.php?paramid=5za5tvcl2i)


    Durch die zahlreichen Diskussionen rund um die Gebühren merkt man erstmal wie sehr sich ein Fach "Finanzmathematik" in der Schule lohnen würde, auch diese Aussage ist erneut ohne Wertung.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager