Ab wann Steuerklassenwechsel 3/5

  • Hallo Leute,


    bin neu hier, danke vorab für jede Info :).


    Ich bin in freudiger Erwartung von Nachwuchs (mitte September), aber meine Frau hat leider vor kurzem ihren befristeten Job verloren.
    Nun bezieht sie also Arbeitslosengeld und wenn das Kind kommt, halt Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld.


    Meint ihr es macht jetzt schon Sinn die Steuerklasse zu wechseln:
    Partner 1 (46 800 Brutto im Jahr)
    Partner 2 (ca. 18 000 Brutto im Jahr Arbeitslosengeld/Muttschaftsgeld/Elterngeld ggf. das 2 Jährige Elterngeld also durch 2)


    Also Partner 1 dann auf die 3 und Partner 2 auf die 5.
    Achso, wir sind Verheiratet!


    Oder würden wir Gefahr laufen, fette Nachzahlungen tätigen zu müssen?


    Vielen Dank Leute :)

  • Hallo @bobby69


    Willkommen in der Community! Bei uns bist du richtig. ;)


    Zunächst einmal ein weitverbreiteter Irrtum: Durch den Wechsel in Steuerklasse 3/5 hast du unterjährig mehr Geld in der Tasche. Würdest du jedoch in Klasse 4/4 bleiben, bekämst du dieses Geld mit der Steuererklärung wieder. Mit der Steuerbescheinigung hast du im Endeffekt immer gleich viel Steuern gezahlt. Nur eben, dass du mit 3/5 unterm Jahr mehr in der Tasche hast und mit der Steuererklärung wenig wiederbekommst (oder nachzahlen musst), während du mit 4/4 unterm Jahr sehr wenig netto hast, dafür aber mit der Steuererklärung in Eurem Fall eine Rückzahlung hättest und praktisch nie was nachzahlen musst.


    Grob gesprochen müssen die Gehälter im Verhältnis 60:40 zueinander liegen, damit 3/5 funktioniert, diese Spreizung ist bei Euch noch größer daher hättet Ihr sicher keine Nachzahlung zu fürchten. Nur wenn sich Euer Einkommensverhältnis deutlich verändert, kann es zu einer Nachzahlung kommen.


    Außerdem ist Elterngeld steuerschädlich. Das heißt, sagen wir ihr verdient 50.000 Euro gemeinsam und müsstet dafür 30% Steuern zahlen. Nun bekommt deine Frau 10.000 Elterngeld. Dann schaut das Finanzamt, wieviel Steuern ihr für 50.000+10.000=60.000 Euro zahlen müsstet, sagen wir 35%, und wendet diesen Steuersatz auf Euer Gehalt von 50.000 Euro an. Ihr zahlt also 35 statt 30 % Steuern auf 50.000 Euro und das erst mit der Steuererklärung. Deswegen kriegen viele Paare einen Schreck, wenn sie die Steuererklärung machen, weil sie damit nicht gerechnet haben, dass sie nachzahlen müssen.


    Wir haben ein ähnliches Einkommensverhältnis wie ihr und haben uns bewusst entschieden, mit der 4/4 unterm Jahr weniger Geld zu haben und dafür einmal im Jahr ordentlich was zurück zu bekommen. Ich kann es gar nicht leiden, Steuern nachzahlen zu müssen und wir haben uns daran gewöhnt, unterjährig etwas weniger zu haben und dafür den Sommerurlaub von der Steuerrückzahlung zu bestreiten. Das ist natürlich Geschmackssache.