Erfahrungen mit Energieversorgern bei Bitte um Datenlöschung

  • Auf Empfehlung im Newsletter hin, habe ich beim Wechsel von enercity zu eprimo zum 01.06.19 um Löschung meiner Kundendaten nach Zahlung der Schlussrechnung gebeten und bekam heute die unten stehende Antwort, die ich gern zur Kenntnis und Diskussion geben möchte.


    Als ehemalige Beschwerdemanagerin eines Vorstandes der AOK habe ich mich auch öfter mit Datenschutz, Aufbewahrungsfristen etc. befassen müssen. Nirgendwo bin ich da auf Aufbewahrungsfristen von 11 Jahren gestoßen. So werden im Sozialversicherungsrecht sogar anspruchsbegründende Unterlagen für Barzahlungen nach 4 bzw. 6 Jahren gelöscht.


    Zu meinem Vertrag bei enercity möchte ich noch betonen, dass es ein ganz problemloses Verfahren ohne Zahlungsverzögerungen oder ähnlichem war.
    Bevor ich mich evtl. noch mal beim Landes-Datenschutzbeauftragten erkundige, wollte ich gern Meinungen zu der Antwort wissen. Der Rat zur Datenlöschung zielte ja darauf, bei evtl. neuem Wechsel zum ehemaligen Versorger nicht abgelehnt oder benachteiligt zu werden. Insofern bringt es dann ja wenig, wenn ich als Kundin zwar "offiziell gesperrt bin" meine Daten aber weiterhin irgendwo bevorratet werden und so unternehmensintern ggf. weiterhin
    eine Zugriffsmöglichkeit für den Vertrieb besteht.


    ENERCITY: Wunschgemäß beantworte ich Ihre Bitte zum Löschen Ihrer Kundendaten per E-Mail.
    Der Fachbereich hat alle optionalen Daten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) gelöscht. Hierzu gehören auch ggf. von Ihnen erteilte Einwilligungen und Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO (Werbung, etc.).


    Damit wir Ihren Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO auch dauerhaft erfüllen können, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in einer internen Sperrliste; Rechtsgrundlage hierfür: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.


    Ihrem Wunsch, alle Vertragsdaten nach Zahlung der Schlussrechnung zu löschen, kommen wir selbstverständlich nach; wir unterliegen hier aber zunächst gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften (z. B. steuer- und handelsrechtlicher Art). Diese betragen nach Beendigung unseres gemeinsamen Vertrages bis zu 11 Jahre. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht.