Hallo,
wer ist steuerrechtlich so firm, daß er / sie mir bei der folgenden Frage helfen kann:
Kaufvertrag Immobilie + Finanzierung + Zahlung Notarkosten, Finanzierungskosten etc. in 2018 -
ABER: Übergang von Lasten + Pflichten / Nutzung bei Kaufpreiszahlung in 2019 -
wann setze ich welchen Kosten an ??? Alle Kosten gesamt erst in 2019 ?
Oder gibt es da Ausnahmen, wie zB. die Grundschuldgebühren und Geldbeschaffungskosten, die ja als Werbungskosten
abgesetzt werden sollen - werden die dann auch erst in 2019 berücksichtigt ?
Vielen Dank !