Hallo,
ich bin Bundesbeamter und meine Frau ist in einer privaten Firma angestellt. Unsere zehnjährige Tochter war bisher über meine Frau in der Familienversicherung versichert, da ich bisher nicht über die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) gekommen bin.
Nun bin ich am 20.06.2019 rückwirkend zum 1. April 2019 befördert worden und werde mit der jetzigen Besoldungsstufe bereits 2019 die JAEG überschreiten. Heißt wir müssen unsere Tochter zukünftig 20% anteilig privat versichern. Die restlichen 80% kann ich über die Beihilfe meiner Behörde abrechnen. Die entscheidende Frage: ab wann gilt die Überschreitung der JAEG - ab dem 1. April 2019, ab dem 20.06.2019 oder ab dem 31.12.2019?
Da meine Tochter auf Grund einer chronischen Erkrankung regelmäßig zum Arzt muss, ist diese Fragestellung, insbesondere bei rückwirkender Betrachtung nicht ganz trivial.
Vielen Dank an die hiesigen Profis für die hoffentlich erhellende Antwort .
Gruß abaum