Prämien / Cashback bei Kontoeröffnung, Versicherungswechsel, Stromanbieterwechsel etc. korrekt versteuern

  • Guten Abend zusammen,


    so langsam bin ich dabei meine Steuererklärung für 2018 vorzubereiten und ich komme bei einer Frage nicht weiter.


    Wie sind Prämien, Cashbacks, Gutscheine etc. die man von Banken, von Versicherungen, Stromanbietern etc. erhält zu versteuern?
    Ich habe mal gelesen, dass Sach- oder Geldprämien einer Bank von Privatpersonen als sonstige Einkünfte zu versteuern sind.


    Ich zum Beispiel war letztes Jahr sehr aktiv, was das betrifft und habe folgendes eingestrichen:


    - 100 € Depoteröffnungsprämie
    - 20 € Rabatt bei Amazon, weil ich die Barclaycard als Zahlungsmittel hinzugefügt habe
    - 50 € Tankgutschein für den KFZ-Versicherungswechsel (Aktion von GMX & Verivox)
    - 50 € Rabatt bei Amazon für das Beantragen der Amazon-Kreditkarte
    - 50 € von Check24 für den Abschluss des DSL-Vertrages
    - 100 € Aktionsgutschrift von Vodafone (Ich musste erst zahlen, nachdem diese 100 € durch die monatlichen Rechnungen verbraucht war)
    - 103,99 € Sofortbonus von E-wie-einfach
    - Kostenloses Zeitschriftenabonnement ( bin durch einen Hinweis im Finanztip-Newsletter darauf gestoßen)


    Wisst ihr, ob ich das alles als sonstige Einkünfte versteuern muss?
    Oder, nur, wenn es nicht von meinem Vertragspartner, sondern von einem Dritten kommt, z. B. Check24?
    Ist hier zwischen Rabatten und Prämien zu trennen?
    Gibt es da irgendeine einfache und eindeutige Faustregel?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. :)


    Mit freundlichem Gruß


    Minimalist

  • Die Frage ist doch, ob die Zahlung Steuereffekte hat. Bei mir war das bei der Krankenversicherung der Fall. Der Bonus wurde von der KV ans Finanzamt gemeldet, somit kann ich hier nichts verstecken.


    Deine Positionen scheinen aus meiner Sicht nur private Ausgaben zu senken. Vergleichbar mit einem Rabatt beim Schuhkauf, der auch keinen Steuereffekt hat. Somit spielt nichts des Genannten eine Rolle für die Steuererklärung. Es sei denm die Bruttoausgaben werden in der Steuererklärung angegeben und wurden in der Realität durch den cash back gemindert. Letzteres wäre anzugeben.


    Um es nochmal klarer zu machen.


    Wenn das Konto für deine Firma genutzt wird...
    Wenn du auf Amazon für deine Firma einkaufst...
    Wenn das Auto einem Gewerbe gehört...
    Wenn der DSL Vertrag für deine Firma ist...
    Wenn der Strom für deine Firma ist....
    ... dann spielen die Rabatte eine Rolle.


    Wenn all das privat genutzt wird und du lediglich private Kosten reduzierst, spielt es für die Steuer keine Rolle.

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für eure Antworten.


    @Kater.Ka: Unter welchem Punkt findest du das? Und ich habe dazu auch etwas gefunden:
    Unter www.steuer-schutzbrief.de konto-praemie-richtig-versteuern
    Die Depoteröffnungsprämie fällt anscheinend unter sonstiges Einkommen


    @chris2702: Ich gehe mal davon aus, dass diese Unternehmen, die Aufwendungen, die durch die Boni etc. entstanden sind für sich steuererleichtern beim Finanzamt geltend machen.
    Ja, Rabatte muss ich nicht versteuern, aber in diesen Fällen ist das Geld direkt auf mein Privatkonto geflossen. Z. B. auch von Check24, obwohl Vodafone mein Vertragspartner war.
    Ich habe deine Frage eben eigentlich schon beantwortet. Ja, das ist alles privat, ich habe keinerlei Gewerbe.

  • ok, dannbin ich falsch informiert. Ich habe mir abgesehen von kv bonus noch nie Gedanken im Bezug auf die Steuererklärung gemacht. Und gefragt wurde ich auch noch nicht. ‍

  • Okay,


    also klar ist, die Depoteröffnungsprämie gilt als sonstiges Einkommen in meinem Fall.
    Der Tankgutschein auch. Die 50€ von Check24 und der Sofortbonus von E-wie-einfach auch.


    Bei den Amazon-Rabatten bin ich mir nicht sicher: Da muss ich noch einmal prüfen, ob ich die als Gutschein oder als Rabatt erhalten habe.


    Meint ihr, man könnte die 100 € Aktionsgutschrift von Vodafone als steuerfreien Rabatt werten?


    Und muss ich ernsthaft den Wert der in 2018 erhaltenen kostenlosen Zeitschriften in der Steuererklärung 2018 angeben?
    Da bin ich nur einem Tipp von Finanztip gefolgt.

  • Das mit dem Konto ist klar geregelt in dem von mir verlinkten Schreiben des BMF.


    Bei den übrigen sehe ich das nicht so - bin allerdings steuerlicher Laie. Begründung ist, dass zur Erzielung dieser Einkünfte jeweils ein Ausgabe erforderlich war, die höher als der Wert der Rückzahlung. Selbst das scheint aber nicht notwendig zu sein. Es gibt es auch ein BFH-Urteil, bei dem eine weitergeleitete Provision nicht als Sonstige Einkünfte zu versteuern war. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/129941/


    Hoffe dass noch einer unserer Steuerkundigen sich meldet.

  • Ich denke mal, Geld-/Sachzahlungen im Sinne von:

    • Kunden-werben-Kunden-Prämien,
    • Depoteröffnung, Kontowechsel,
    • Stromanbieterwechsel,
    • Cashback (d.h. du kaufst etwas und bekommst dafür dann eine Erstattung, Gutschein, o.ä.),

    fallen unter §22.3 EStG


    Andererseits: Wenn man, ohne eine Leistung zu erbringen oder etwas zu erwerben, etwas quasi "geschenkt" bekommt, also kostenlose Zeitschriften o.ä., dann würde ich das nicht darunter eingeordnet verstehen.


    Bin aber auch steuerlicher Laie, und habe solche Prämien pro Jahr bisher nicht in kritischen Höhen bekommen.

  • Was mir grad noch einfällt:
    Eigentlich sind doch die ganzen Rabatt-/Kundenkarten recht verbreitet, also Payback & Co.


    Dort ist es ja auch so, dass man was kauft, und dafür dann Cashback, Punkte o.ä. bekommt, die dann einen gewissen Wert haben, den man gegen Geld-/Sachprämien eintauschen kann.


    Vielleicht lassen sich noch mehr Details und kompetente Aussagen finden, wenn man in dem Zusammenhang sucht...

  • Ich werde den Gedanken nicht los,daß es sich hier um ein "künstlich" generiertes Thema handelt,welches dem alleinigen Zweck dient,daß der TE und andere teilnehmende Forianer ihrer "pedantischen Leidenschaft" frönen können.


    Mir kann keiner ernsthaft erzählen,daß Rabatte o.ä.in irgendeiner Weise steuerrelevant sind.

  • Hmm.
    Es ist also alles nicht so eindeutig.


    Zählt etwas nur als sonstiges Einkommen, wenn der Steuerpflichtige dafür eine Leistung erbracht hat (Z. B. ein Wertpapierdepot übertragen hat)?


    Dies wäre bei den Zeitschriften nicht der Fall.


    Und eine Gutschrift, die mit später fälligen Rechnungen verrechnet wird, ist doch wie ein Rabatt (also steuerfrei), oder?

  • Ich werde den Gedanken nicht los,daß es sich hier um ein "künstlich" generiertes Thema handelt,welches dem alleinigen Zweck dient,daß der TE und andere teilnehmende Forianer ihrer "pedantischen Leidenschaft" frönen können.


    Mir kann keiner ernsthaft erzählen,daß Rabatte o.ä.in irgendeiner Weise steuerrelevant sind.

    Da hast du ja deine Meinung mit reichlich Dislikes untermauert.


    Nur weil es bisher wenig bekannt ist, wird es nicht zu "einem künstlich generierten Thema" oder unserer "pendantischen Leidenschaft".


    Hast du die verlinkten Artikel gesehen?
    Das Bundesfinanzministerium und Steuerberater bestätigen, dass Prämien steuerpflichtige "Sonstige Einkünfte" sein können.


    Wo sind die Quelle für deine gegenteilige Meinung?

  • Das Bundesfinanzministerium und Steuerberater bestätigen, dass Prämien steuerpflichtige "Sonstige Einkünfte" sein können.

    Jetzt aber mal "Butter bei die Fische" und nicht ein so vages "Rumgesülze" oder gar haarspalterisches "Scheinargumentieren" wie der TE!!


    Fangen wir mal ganz leicht an:


    Was genau ist eine Prämie",die sich steuerwirksam(!!) auswirken kann??


    a)Voraussetzungen,
    b)Implikationenc
    c)Anwendungen,
    d)Überprüfbarkeit
    e)Konsequenzen


    sowohl bezogen auf die Steuerwirksamkeit differenziert nach Eventualität("kann") und Obligation("muß")für beide Parteien("Steuerpflichtiger" und "Steuererhebungsinstanz")sachlogisch konkludent darlegen.


    Ich sehe Deinen Ausführungen gespannt entgegen,und bitte rede Dich nicht mit "Ich doch nur Laie" heraus,denn so ein Satz untermauert nur,dass Du für die von mir gewünschte Darstellung unqualifiziert bist und Du Dich konsquenterweise künftig "Meinungsäußerungen" wie den von Dir weiter oben getätigten enthalten solltest.

  • @IanAnderson2


    Wenn du ernsthaft an 100% belastbaren Antworten auf deine detaillierten Fragen interessiert bist, dann empfehle ich dir, damit einen Steuerberater aufzusuchen. Der darf auch seinen Aufwand abrechnen.


    Berichte uns dann gerne, was er gesagt hat.

  • Habe mir heute die selbe Frage gestellt, ob die Sachen anzugeben sind oder nicht. Prämien von der Bank ist klar daß es zu sonstigen Einkünften gehört aber was ist z.b. mit Prämien von

    - Stromanbietern die einen Neukunden oder Sofortbonus anbieten.

    - Private Handy oder Telefonverträge mit Wechselprämie

    - Zeitschriften Angebote wo man einen Gutschein oder Prämie erhält


    Oder auch bei "Kunden werben Kunden" Angebote wo der Werber eine Prämie erhält.