KFZ Vers. Übertragung von Schadenfreiheitsrabatt

  • VN/Ehemann will seinen Schadenfreiheitsrabatt auf seine Ehefrau übertragen.Der Vertrag befindet sich in SF30 (also 30 Jahre).
    Um dies zu erreichen ist ein Vordruck des Versicherers wahrheitsgemäß auszufüllen und von beiden zu unterschreiben.
    Man glaubt,daß alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind.In das Feld von wann bis wann sie Fahrzeuge Ihres Gatten gefahren hat
    muß sie einen Zeitraum von mind.30 Jahren (SF30) eintragen,auch dies ist erfolgt und die Unterlagen wurden beim Versicherer
    eingereicht.Ein "cleverer"Sachbearbeiter stellt aber fest,daß in dem Vertrag nur der VN/Ehemann als Fahrer registriert ist.
    Damit ist die Übertragung gescheitert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das ist natürlich ärgerlich. Manche Versicherer nehmen hier die strenge Regel "dasselbe Auto gefahren haben", andere "irgendein Auto gefahren haben".
    Sie könnten beim Versicherer nachfragen, ob auch letzteres zählt. Sie können auch drohen, dass die Ehefrau sich dann halt woanders versichern wird, "wo es eh viel günstiger ist als bei Ihnen" (benutzen Sie unseren Ratgeber), wenn sie nicht wenigstens einen Teil der SF bekommt. Versuchen zu verhandeln also, das sind alles keine Behörden, auch wenn sie sich manchmal so gebären.


    VG

  • Hier i, Forum habe ich manchmal den Eindruck sind zumindest zwei verschiedene Menschentypen unterwegs. Die einen achten penibel auf die Einhaltung der Regelkonformität wäre die zweite Gruppe, zu der ich mich zähle, dazu neigt den den Zeilen zu lesen und Lösungen zu finden.Die dritte Gruppe der potenziellen kriminellen Elemente sind mir hier zum Glück nicht begegnet.
    Was den aktuellen Fall angeht, haben alle Seiten Recht. Den Vereinbarungen entsprechend könnte man dem Sachbearbeiter Recht geben, allerdings Frage ich mich ob man das nicht auch anders sehen kann. Im Todesfall wird die Berechtigung in der Regel ohne Prüfung der Fahrprasis übertragen also so what? Ich als Vertreter der 2.den Gruppe weiss das die Versicherer eigentlich sehr beweglich mit Schadesfreiheitsrabatten umgehen und es auch interne Regelungen gibt, Personen die keinen Anspruch hätten, einen günstigen SF zu bewilligen. Oft dann in Verbindung mit dem Abschluss einer weiteren Versicherung.
    Im vorliegendem Fall würde ich nochmal Rücksprache halten und mit der Kündigung aller dort versicherten Risiken bestehen. Letzte Möglichkeit, auf jeden Fall im Nichterfolgsfall darauf bestehen das die Versicherung beim Mann bleibt und der ggf. Versicherungsnehmer wird bzw. den Vertrag von der Frau kurzzeitig zur hhöheren Prämie Versicherungen und dann Ende des Monaten zum Jahresende kündigen und die Versicherung. Nur schnell muss sie sein, sonst sind die Prozente verloren!