Abfindung und Steuerklasse 6

  • Hallo



    Ich habe ein betriebsbedingte Kündigung erhalten zum 30.6.
    Die Abfindung wird aus steuerlichen Gründen im Februar 2020 ausgezahlt
    um Steuern zu sparen.



    Nun ist es ja so, dass dann mein neuer Hauptarbeitgeber( ab 1 Juli 2019) meine Steuerklasse abruft (also Steuerklasse 1)


    und mein letzter Arbeitgeber am Termin der Abfindungszahlung (Februar 2020) die ELStAM abruft.....
    also Steuerklasse 6, da er nun als Nebenarbeitgeber gewertet wird.


    Ich weiß, dass dies ein ganz normaler Vorgang ist und dass es früher mit der alten Lohnsteuerkarte nicht anders war.



    Mein beiden Fragen nun sind:



    1. Ist es so, dass am Jahresende über den Einkommensteuerbescheid ohnehin alles ausgeglichen wird
    und mir dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen durch die Einstufung in die Steuerklasse 6 durch den nun Nebenarbeitgeber (alter Arbeitgeber) ?



    2. Ist es möglich, dass mein neuer Arbeitgeber (ab 1. Juli 2020) zum Zeitpunkt der Abfindungszahlung für den Monat Februar 2020 die Steuerklasse auf 6 ändert, sodass mein alter Arbeitgeber die Abfindungszahlung mit der Steuerklasse 1 vornehmen kann.......ist so etwas möglich ?


    Vielen Dank im voraus
    Icebird