Steuerfreiheit bei Rückabwicklung LV

  • Liebe Community,


    ich habe gerade die Einschätzung von Mayer & Mayer zu einem möglichen Widerruf meiner LV von Standard Life erhalten. Der Anwalt macht mich in seiner Einschätzung darauf aufmerksam, dass bei einer Rückabwicklung des Vertrags möglicherweise die Steuerfreiheit der Erträge - es handelt sich um einen Vertrag von 2001 - nicht mehr gewährleistet ist.


    Ich verstehe das so, dass ich bei einer Rückabwicklung auf den Ertragsanteil evtl. DOCH Kapitalertragssteuer zahlen müsste und erkläre mir das so, dass der Vertrag ja quasi aufgehoben wäre und damit die Rechtsgrundlage für das mir dann zufließende Geld entfiele. Sprich: Ich hätte eine Einnahme, die nach heutiger Gesetzeslage ganz normal der KapSteuer unterläge


    Gibt es dazu Erfahrungen / Erkenntnisse im Forum?


    Viele Grüße,
    Nicnic