Fragen zum Abschluss einer BU-Versicherung

  • Hallo zusammen,


    bisher hatte ich (demnächst 36, angestellt im Kundenservice eines großen Unternehmens) das Thema BU-Versicherung wieder ad acta gelegt, da der monatliche Betrag mir bei einem verhältnismäßig geringen Einkommen als ziemlich belastend erschien.


    Hinzu kam noch die große Unsicherheit, da man ja regelmäßig vielerorts liest, dass eine BU-Versicherung nur so viel wert sei, wie die Rechtschutzversicherung, die man dazu benötigt (die Zahlungsmoral der Versicherungen ist wohl sehr schlecht und die Streitwilligkeit hoch).


    Hierbei gelte es zu beachten, dass diese mindestens 3 Monate vor Abschluss der BU-Versicherung abgeschlossen sein muss, da sie nachträglich nicht greifen würde.


    Ist das noch aktuell und wenn ja, wie würde es z. B. aussehen, wenn man die Rechtschutzversicherung nachträglich wechseln wollen würde?


    Nachdem man jetzt aber den ein oder anderen längeren Ausfall wegen Burnout im Kollegenkreis mitbekommen hat, denkt man da nochmals genauer über das Thema BU nach.


    Ab wann gilt denn der Versicherungsschutz bei einer neu abgeschlossenen BU-Versicherung?


    Vorab schon mal vielen Dank für euer Interesse.

  • Wenn ich mich richtig entsinne gibt es von "Versicherung mit Kopf" (YT) ein Video in dem er erklärt, dass Das mit der Rechtsschutzversicherung 3 Monate vorher nicht stimmt.


    Die Prozessquote der Versicherer kann man nachschauen. Am besten nicht blind eine Versicherung nehmen.

  • "Versicherungen mit Kopf" sagt v.a. auch, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend zu einer BUV empfohlen bzw. notwendig ist.


    Auf dem Kanal gibt es Videos mit Statistiken, aus denen hervorgeht, dass im Regelfall auch gezahlt wird.


    Streitfälle gibt es meistens dann, wenn der Versicherungsfall evtl. gar nicht eingetreten ist, weil die Bedingungen nicht erfüllt sind, z.B. Ausschluss von bestimmten Krankheiten usw.
    Und auch dann, wenn der Versicherte gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen hat, also weil er z.B. wissentlich Vorerkrankungen verschwiegen, d.h. nicht im Antrag angegeben hat.