Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente)

  • Erhalte seit 1985 eine EU-Rente und habe zwei Kinder erzogen (1980 + 1982); im Zuge der Gewährung von Zusatzpunkten für die Mütterrente II wird festgestellt, dass in meiner Erwerbsunfähigkeitsrente keine Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden; daher habe ich auch keinen Anspruch auf die seit 01.2019 geltende Mütterrente II (0,5 Punkte per Kind)...Die Mütterrente würde erst bei der Altersrente zum tragen kommen....
    Was ist das für ein Nonsens? Warum wurden die Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Eu-Rente nicht berücksichtigt obwohl sie lt. Bescheid aus 1987 mit jeweils 12 Monaten anerkannt wurden? Werden bei der EU-Rente Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht berücksichtigt?
    Wer kann hierzu (fundiert) was sagen?

  • Hallo.


    Ohne Bescheide gesehen zu haben, lässt sich da seriös nichts sagen.


    Grundsätzlich wird Kindererziehung auch bei einer EU-Rente berücksichtigt.


    Dadurch dass die Rente vor 1992 begonnen hat und folglich noch auf Regelungen basiert, die nicht dem Sozialgesetzbuch, sondern der Reichsversicherungsordnung entspringen, wird es nicht einfacher.


    In jedem Fall Widerspruch einlegen, im Zweifel erst einmal ohne Begründung.
    Dann Bescheid (durch Rentenversicherung) gründlich erläutern lassen und (ggf. nach weiterer Beratung durch Sozialverband/Rentenberater/Fachanwalt) Begründung nachliefern.

  • Ich sehe gerade, dass im anderen Forum schon eine Antwort gegeben wurde. Auch wenn die nicht so ausgefallen ist, wie vielleicht erhofft.


    Der Widerspruch kostet nichts, daher kann man den getrost einlegen.
    Hinterher hat man definitiv eine Entscheidung, die schwarz auf weiß dokumentiert ist.