Kündigungfrist nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit

  • In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Passus: "Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende.Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer."


    Ich bin seit 2007 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt, also seit mehr als 12 Jahren. Damit würde die Kündigungsfrist laut § 622 Abs. 2 BGB nun 5 Monate zum Monatsende betragen. Muss ich jedoch weiterhin die Kündigungsfrist zum Quartalsende einhalten, also gelten 5 Monate zum Monatsende oder gar 5 Monate zum Quartalsende?


    In Verbindung mit individualvertraglichen Kündigungsfristen wird laut meiner Information parallel immer die gesetzliche Kündigungsfrist ausgerechnet. Ist diese länger als die individualvertragliche Kündigungsfrist, gilt nach dem Günstigkeitsprinzip die gesetzliche Kündigungsfrist.


    Beispiel: Wenn ich im September 2019 kündigen wollte, welche Frist müsste ich einhalten?


    Bei den laut meines Arbeitsvertrags gültigen 3 Monaten zum Quartalsende wäre m. E. eine Kündigung bis spätestens 30.09.zum 31.12.2019 möglich. Da diese Frist jedoch kürzer ist als die gesetzliche Frist von 5 Monaten zum Monatsende (> 12 JahreBetriebszugehörigkeit) und diese Verlängerung laut o. a. Passus auch für mich gilt, könnte ich im September nur mit 5 Monaten zum Monatsende, also zum 28. Februar 2020 kündigen. Oder müsste ich gar 5 Monate zum Quartalsende berücksichtigen? Dann könnte ich bei Kündigung bis spätestens 30.09. erst zum 31. März 2020 kündigen, was de facto aber 6 Monate Kündigungsfrist wären und damit ungünstiger als 5 Monate zum Monatsende...


    Für eine verlässliche/rechtssichere Auskunft bin ich dankbar. :)