Nachgehender Leistungsanspruch nach §19 SGB 5 als Student

  • Hallo,
    ich habe im Juni mein Studium beendet. Während des Studiums war ich in der studentischen Krankenversicherung krankenversichert. Nun muss ich mich freiwillig krankenversichern, was satte 190 € kostet. Nach dreijährigem Studium und laufender Jobsuche eine Menge Geld.


    Ich erfuhr im Internet, dass man nach §19 SGB 5 für den Zeitraum eines Monats nach Beendigung der Mitgliedschaft beitragsfrei krankenversichert ist.


    Wäre die günstigere Variante nicht die, dass ich einfach meine Mitgliedschaft zum Ende des Studium bei der Krankenkasse kündige und anschliessend einen Monat beitragsfrei versichert bin? Nach diesem Monat könnte ich mich bei einer neuen Versicherung freiwillig versichern, korrekt?


    Danke für Ihre Hilfe.