Steuerangaben bei ausländischen Zinserträgen

  • Guten Morgen Forum,


    bei mir ist eine Lebensversicherung ausbezahlt worden. Das Betrag habe ich als Festgeld bzw.Tagesgeld bei französischen und schwedischen Banken( Weltsparen) angelegt. Mir ist schon klar, dass die Abgeltungssteuer auch bei ausländischen Zinserträgen gilt. Aber auch bei einem Anlagebetrag von
    100 000 Euro komme ich mit meinem Freibetrag als Verheirateter nicht über die 1602 Euro. Da ist also schon noch Luft nach oben.


    Muss ich diese 1000 Euro Zinserträge auf jeden Fall in der Einkommen-Steuererklärung angeben, obwohl ich noch deutlich unter der Freibetragsgrenze liege oder erst wenn ich über die 1602 Euro komme?



    liebe Grüße

  • Meines Wissens muss man alles angeben, wo man keinen Freibetrag eingerichtet hat. Dann muss man aber leider auch alles angeben, bei dem eigentlich der Freibetrag ausgereicht hat. Daher muss man bei ausländischen Geldanlagen immer die komplette Anlage KAP ausfüllen, auch wenn der Freibetrag nicht erreicht wird. Man kann ja immer mal was übersehen.


    Das zumindest nach Auskunft meines Mannes, der ordentlich geflucht hat, weil letztes Jahr eine ausländische ausgezahlt wurde, weshalb er KAP komplett machen musste.

  • Erträge, die freigestellt waren, oder von denen bereits ordnungsgemäß Abgeltungssteuer abgezogen wurde, muss man nicht mehr angeben. Denn durch die Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld bereits abgegolten.
    Es ist lediglich anzugeben, wie viel des Freibetrag mit diesen Erträgen ggf. bereits ausgeschöpft wurde.
    Daher auch die zwei separaten Zeilen 12/13.


    Ausnahme: Wenn man eine Günstigerprüfung machen lässt (also in der Annahme, dass evtl. die Kapitalerträge mit weniger als 25% versteuert werden), dann muss man tatsächlich alle Erträge angeben.