Guten Morgen Forum,
bei mir ist eine Lebensversicherung ausbezahlt worden. Das Betrag habe ich als Festgeld bzw.Tagesgeld bei französischen und schwedischen Banken( Weltsparen) angelegt. Mir ist schon klar, dass die Abgeltungssteuer auch bei ausländischen Zinserträgen gilt. Aber auch bei einem Anlagebetrag von
100 000 Euro komme ich mit meinem Freibetrag als Verheirateter nicht über die 1602 Euro. Da ist also schon noch Luft nach oben.
Muss ich diese 1000 Euro Zinserträge auf jeden Fall in der Einkommen-Steuererklärung angeben, obwohl ich noch deutlich unter der Freibetragsgrenze liege oder erst wenn ich über die 1602 Euro komme?
liebe Grüße