Vermögenswirksame Leistungen als Grenzgänger

  • Hallo zusammen,


    ich lebe gemeinsam mit meiner Frau und meinen beiden Töchtern in Deutschland. Da ich aber in Österreich arbeite führt das ab und zu zu Verwirrungen. Meist werden Behördengänge und ähnliches verkompliziert.
    Bei meiner Frage geht es um folgendes Thema: Vermögenswirksame Leistungen als Grenzgänger. Nach einiger Recherche im Netz würde ich gerne einen VL-fähigen ETF-Sparplan abschließen. Die Anspruchsvoraussetzungen bezgl. des steuerpflichtigen Einkommens wären schon mal erfüllt. Aber auch hier ist das mit dem Grenzgänger wieder etwas komplizierter. Ist es möglich die VL auch vom Arbeitgeber im Ausland (Österreich) zu bekommen? Eventuelle Zuschüsse vom Arbeitgeber sind da ja nicht wie in Deutschland geregelt. Wie würde sich das dann am einfachsten Umsetzen lassen?


    Ich hoffe Ihr könnt mir hier vielleicht weiterhelfen. Danke schon einmal!


    Andi

  • Naja, als aller erstes muss ja hier der Arbeitgeber mitspielen - das dürfte wohl die größte Hürde sein.
    Das nächste Problem ist die Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Bei bestimmten Konstellationen muss diese der Arbeitgeber übermittelt (bei §§ 5, 6 und 7 des 5. VermBG, Anlagearten 2 und 3, Quelle: https://www.personalpraxis24.d…4b84044040a8ae36195aa3aed ) und ist nicht davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber in AT sich darum kümmern kann/will.


    Stellt hingegen das Anlageinstitut die Meldung aus, dann wäre dieser Aspekt kein Problem.
    Der Arbeitgeber muss bei der Zahlung den richtigen Zahlungsgrund (CBFF, siehe https://www.hettwer-beratung.d…s-dta-textschl%C3%BCssel/) angeben.


    Und natürlich muss der Arbeitgeber das in seiner Lohnbuchhaltung auch entsprechend abwickeln können, damit die Abzüge stimmen und es in der Gehaltsabrechnung ersichtlich ist.


    Letztendlich gilt halt das Recht das Lands in welchem du arbeitest. Wenn solche Konstrukte dort nicht vorgesehen sind, hast du keinen Anspruch darauf. Es wäre reine Kulanz des Arbeitgebers.


    Und wenn du in einer typischen Grenzgänger-Region lebst, würde ich mal direkt beim örtlichen Finanzamt nachfragen, ob dieses Vorgehen so akzeptiert würde bzw. es bereits Erkenntnisse darüber gibt.

  • Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung!


    Die Firma in der ich arbeite hat zwei Standorte in Grenznähe: Salzburg auf der österreichischen Seite (dort arbeite ich) und Freilassing auf der deutschen Seite. Nachdem ich mit einem österreichischen Arbeitsvertrag angestellt bin, dachte ich mir schon, dass deutsche Ansprüche/Vorgaben für mich nicht gelten bzw. das meine Firma das nur aus Kulanz machen würde. Soweit ich weiß, nehmen einige der Kollegen mit deutschem Arbeitsvertrag, sowohl die Entgeltumwandlung bei einer betrieblichen Altersvorsorge, als auch die VL für Bausparer, ... wahr. Allerdings denke ich mir, dass es dennoch schwierig wird, wenn mein Arbeitgeber in diesem Fall die elektronische Meldung, Überweisung mit Codierung, usw. machen soll.


    Nachdem es im meiner Region viele Grenzgänger gibt, denke ich der Tipp mit dem Finanzamt ist wahrscheinlich naheliegend. V.a. da meine Firma mündlich schon erklärt hat, dass sie sich beteiligen würden, sofern ich die richtige Vorgehensweise aufzeigen kann.


    Falls ich was Neues rausfinde bzw. das Problem lösen kann melde ich mich hier wieder.


    Danke und LG,
    Andi