Hallo,
in den beiden Artikeln:
- https://www.finanztip.de/krank…mutterschaftsgeld/#c15800
- https://www.finanztip.de/elterngeld/#c666
ist jeweils beschrieben, dass das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet wird. Das ist in dieser Formulierung nicht ganz korrekt.
Es ist tatsächlich so, dass nur Mutterschaftsleistungen nach der Geburt auf Elterngeld sowie Elternzeit angerechnet werden.
Die Mutterschaftsleistungen vor der Geburt, idR über einen Zeitraum von ~6 Wochen, werden nicht angerechnet.
Vielleicht könnt ihr das korrigieren, vielen Dank!